Rückseitig der Stromrechnung liefern die RWE ja die Aufteilung der Entgelte,die in den Nettopreisen enthalten sind. Habe soeben eine Jahresabrechnung für meine Mutter per Ende Juli d.J. gelesen, deren Einzelposten ich hier gern mal zum Besten gebe:
1. Netznutzung
beinhaltet die Entgelte für die Pflege und Instandhaltung des Stromnetzes. Diese Entgelte leiten wir an den Netzbetreiber weiter. (linke Tasche, rechte Tasche)
2. Messung und Netzabrechnung Beinhaltet die Kosten für die Rechnungsstellung und die Zählermiete. (Zähler stammt noch von VEW)
Eine getrennte Ausweisung von Messung und Abrechnung ist erst ab Inkrafttreten der entsprechenden Preisblätter des jeweiligen Netzbetreibers möglich.
3. Entgelt für Messung Das Entgelt für die Messung setzt sich aus zwei Komponenten zusammen. Komponente 1 beinhaltet die Kosten für die Bereitstellung der Messeinrichtung (Zählermiete) einschl. der Zusatzgeräte. Komponente 2 für die Ablesung bzw. Auslesung an der Messstellung und Datenbereitstellung für die Abrechnung.
4. Entgelt für Abrechnung Das Entgelt für Netzabrechnung beinhaltet die Kosten für die Rechnungsstellung des Netzbetreibers.
5, Konzessionsabgabe
6. Mehrkosten Erneuerbare-Energien-Gesetz
7. Mehrkosten Kraft-Wärme-Kopplung
8. Stromsteuer
Pos. 1, 2, 3 und 4 sollte aufmerksam gelesen werden. Man berechnet doppelt, dreifach, nur unter anderen Vorzeichen, aber immer für die linke oder rechte Hosentasche der RWE. Toll ist, dass RWE zwei Mail die Zählermiete berechnet, einmal unter Pos. 2 und dann nochmals unter Pos. 3.
Toll ist auch das Entgelt für die Abrechnung.
Da stellen die RWE doch ihrem Endkunden die Kosten in Rechnung, die angeblich der Netzbetreiber für dessen Rechnung und Abrechnung an die RWE zu zahlen hat.
Toll ist ja auch die angebliche Kostenposition: Datenbereitstellung für die Abrechnung.
Wollte dies nur zur Diskussion anregen.