Energiepreis-Protest > RWE Rhein Ruhr (ehemals)

Gaspreiserhöhung zum September

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scheukett:
Die Katze läßt das Mausern nicht - oder wie soll man die neusten Gaspreiserhöhung der RWE deuten. Nachdem im vergangenen Jahr der Preis etwas gesunken ist, greift die RWE uns (dem Verbraucher) mal wieder richtig tief in die Tasche. 27% sind es diesmla.

Siehe auch hier: http://www.tagesschau.de/wirtschaft/gaspreise100.html

Die RWE versendet mit der schriftlichen Ankündigung auch wieder die Option einen eigenen Gastarif abzuschließen.
Allen,, die bisher Einspruch nach §315 eingelegt haben (habe ich in 2005 und zahel nicht mehr als 3.5 C/kWh), kann ich nur daten diesen Vertrag nicht abzuschließen. Sobald ein Sondervertrag vorliegt, hat der Einspruch nach §315 für diesen Vertrag keinerlei Gültigkeit mehr.

Als an alle: Einspruch einlegen, Rechnungen kürzen und sich nciht einschüchtern lassen!! Der Gashahn kann bei Zahlung der Grundgebühr nicht abgestellt werden!!

P.S. Ich würde mich freuen mit vielen Gegner für Gaspreiserhöhungen aus dem Raum Kerpen zusammen zu setzen. Bitte melden!!

Viele Grüße

scheukett

ProRebell:
Hallo Scheukett,

gerne würde ich Deinem Beitrag folge leisten. Wie legt man Einspruch gegen ein Angebot ein? Wie kürze ich die mtl. Kosten? Beruhigend zu wissen, dass man den Gashahn nicht abgedreht bekommt, wenn man die Grundgebühr bezahlt.

Gruß

ProRebell

bjo:

--- Zitat ---Original von ProRebell
Hallo Scheukett,

gerne würde ich Deinem Beitrag folge leisten. Wie legt man Einspruch gegen ein Angebot ein? Wie kürze ich die mtl. Kosten? Beruhigend zu wissen, dass man den Gashahn nicht abgedreht bekommt, wenn man die Grundgebühr bezahlt.

Gruß

ProRebell
--- Ende Zitat ---

alles was du brauchst steht hier im Forum und auf der Page!
http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=600

ProRebell:
Hallo bjo,

ich finde eine Antwort nicht.
Frage: Der Energieversorger hat eine Einzugsermächtigung für die mtl. Raten erhalten.
Wenn ich nun auf das neue Angebot nicht reagiere, werden dann die bisher gezahlten Abschlagszahlungen weiter abgebucht?

Gruß
ProRebell

BerndA:
Hallo ProRebell,

natürlich tut er das und deshalb sollten Sie jetzt sofort

1. Widerspruch mit dem Musterschreiben einlegen

2. Die Einzugsermächtigung kündigen und selbst zahlen per Dauerauftrag

3. Die Abschläge und die Jahresrechnungen wie empfohlen kürzen

4. Nochmal genau folgende Seite durchlesen und sich nicht abwimmeln lassen

http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=600

Gruß

BerndA
Regionalvertretung Münsterland

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