Energiepreis-Protest > Stadtwerke Troisdorf
Sondergasliefervertrag zum 30.09.2008 gekündigt
RuRo:
@Labrad22
@fisch1970
Ich muss mich korrigieren; es handelt sich um eine Entscheidung der Landeskartellbehörde NRW, nicht um Rechtsprechung. Hatte das fälschlicherweise so in Erinnerung, weil es in der Rubrik \"Gerichtsentscheidungen\" zu finden ist.
Hier der Link:
http://www.baurechtsexperte.de/aenderungskuendigung-kartellrechtlich-unzulaessig-db30683.html
fish1970:
@ RuRo
Prima, Danke für den Link.
Ich denke, das Spiel geht in die nächste Runde.....
Klaber:
Fragen und Antworten der Stadtwerke Troisdorf zu akt. Gaspreiserhöhung zum 1.10.2008.
Quelle HP Stadtwerke Troisdorf.
Ist eine Erdgaspreiserhöhung rechtmäßig?
Eine Weitergabe gestiegener Beschaffungskosten, wie sie von den Stadtwerken Troisdorf durchgeführt wurde, ist nach einem Grundsatzurteil des BGH vom Juni 2007 zulässig und auch im Rahmen des § 315 BGB rechtmäßig.
fish1970:
@ Klaber
Was wollen Sie uns damit sagen???
Nur weil die SWT publizieren, daß sie lediglich die gestiegenen Beschaffungskosten an die Endverbraucher ab dem 01.10.2008 weitergeben, was im Übrigen schon seit Jahren immer wieder die bemühte Argumentation ist, ist das doch kein Billigkeitsnachweis für Preiserhöhungen in den Vorjahren.
Ihr Verweis auf das Urteil des BGH hilft auch nur bedingt weiter.
Mit gleichen Urteil stellt der BGH darüber hinaus fest, daß eine solche Tariferhöhung auch unbillig sein kann, wenn und soweit der Anstieg der Bezugskosten durch rückläufige Kosten in anderen Bereichen ausgeglichen wird.
Außerdem irritiert mich das Smilie.
Ich hätte da drei Erklärungsansätze:
1. Sie haben sich verklickt und es war ein Versehen.
2. schmeichelt Ihnen weniger und ich möchte deshalb auf die Veröffentlichung hier verzichten.
3. Sie arbeiten bei den SWT.
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