Ich hab in die Vertragsunterlagen geschaut. Sie können allenfalls kündigen, weil ich die Einzugsermächtigung entzogen habe, worauf sie sich ja auch berufen. Das ist allerdings merkwürdig, da diese schon seit 2005 entzogen ist und nur von mir damals entzogen wurde, um richtig kürzen zu können und Überzahlungen zu vermeiden.
Ich hätte wohl besser die Einzugsermächtigung begrenzen sollen. War damals aber noch nicht so recht klar erkennbar, was nun besser/richtig ist..
Wie gehe ich nun künftig mit der Berechnung um (siehe mein letzter Beitrag oben), also Mischmasch aus neuem (geringerem!) Grundpreis + altem gekürztem Arbeitspreis von 0,035€ oder widerspreche ich der Kündigung ganz?
Danke euch