vor einigen jahren fiel mir die DIN norm zur ermittlung des brennwertes in die hände, danach kümmerte ich mich um die grundlagen beim energieversorger und war überrascht, denn die DIN berechnet diesen bei 20 und die energieversorger bei 0 grad!
dies ist IHMHO eine verschlechterung für den kunden, auch wenn das gas weder mit 20 noch mit null grad im haus ankommt.
leider dürften in über 90% der haushalte ein balgenzähler zum einsatz kommen, womit diese unterschiede unberücksichtigt bleiben, habe bisher noch keine stadtwerke gefunden, welche zähler einsetzen die dies berücksichtigen. geben tut es sie (nachzulesen in der eichverordnung).
leider ist es mir nicht gelungen, jemanden zu finden, der dies genauer erörtern kann und ob es lohnenswert ist da weiter zu forschen.
(klempner, schornsteinfeger, mitarbeiter von energieversorgern, internett ).
vielleicht klappt es hier, bei dem geballten fachwissen, einige diskussionen über brennwert gab es hier bereits.
weiter hatten wir bisher nur den brennwert in der abrechnung, der zudem oft in der heizperiode verändert war?
nun taucht bei denen, welche die abrechnung für das letzte jahr erhalten haben plötzlich der Z wert auf (was den preis für den kunden ein wenig senkt) , auf nachfrage wurde die temperaturdifferenz als grund genannt??
zumindest widersprüchlich zu anderen aussagen.
hege den verdacht, dass diese differenz seit jahren am kunden vorbei in die eigene kasse floss, oder ist nur die veränderte gesetzeslage (tranzparenz) schuld daran?
wie lässt sich herausbekommen, dass dies im ehemaligen brennwert (der nicht als faktor ausgewiesen war) berücksichtigt war?
kennt jemand überhaupt ein recht den doch recht kompliziert zu ermittelnden brennwert unparteisch feststellen zu lassen, der zähler mag eine möglichkeit sein zumindest zu korrekteren abrechnung zu kommen.