Energiepreis-Protest > GGEW AG

GGEW hat Hausverbot - Also wurde WASSER gesperrt

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Cremer:
@Warmuth,

wenn ich Sie richtig verstanden habe, hatten Sie doch bereits letztes Jahr eine Schutzschrift hinterlegt.

Fragen Sie doch mal das AG danach und wie sich die Sache nun dazu verhält, dass man der Schutzschrift bzw. der einstweiligen Verfügung der GGEW stattgegeben hatte.

Ihr Anwalt sollte Beschwerde gegen das AG einlegen

Würde auch mit einem Hydrantenschlüssel das wasser aufdrehen.

Fahrzeuge in dem besagten Bereich, wo die GGEW das Stromkabel aufgraben wollen, parken.

bjo:

--- Zitat ---Original von Cremer
@Warmuth,
Ihr Anwalt sollte Beschwerde gegen das AG einlegen

Würde auch mit einem Hydrantenschlüssel das wasser aufdrehen.

Fahrzeuge in dem besagten Bereich, wo die GGEW das Stromkabel aufgraben wollen, parken.
--- Ende Zitat ---

all die Aktionen des Versorgers, die dazu noch illegal sind, verusachen Kosten. Diese Kosten wiedersprechen dem Gebot der Kostengünstigen
Bereitstellung von Energie! Den § mußt du hier im Forum suchen!

Warmuth:
Danke für die guten Tips...

@CREMER

http://wiki.energienetz.de/index.php/Bergstrasse

Hier ist die gesamte Historie seit der \"Kriegserklärung\" aufgeführt. Ich hab jedesmal wenn das GGEW eine Sperrandrohung gemacht hat eine ans Amtgericht geschickt und versucht einen Einstweilige Verfügung zu erwirken. Inzwischen haben sich 3 verschiedene Richter damit am Amtsgericht befasst.

Dem Amtsgericht liegt eine Berechnungstabelle des kalkulierten Guthabens beim GGEW aus ungebilligten, aber bezahlten Preiserhöhungen vor. Trotzdem wird hier folgendermaßen Argumentiert.

... Die Zahlung des Abschlages für JULI 2008 am 4.8.2008 führt nicht dazu, dass das Sperrungsbegehren unverhältnismäßig wäre, da nicht glaubhaft dargelegt wurde, dass die geschuldeten Abschlagszahlungen regelmäßig erbracht wurden. Damit liegen die Voraussetzungen einer Sperrung entsprechend den Ausführungen in der Schutzschrift vom 02.07.2008 des Versorgers Seiten 3 und 4 vor...

Wie kann eine Gesamtabschlagszahlung in der Wasser, Abwasser, Gas und Strom trotzdem scheinbar fällig werden, wenn doch die Unbilligkeit erklärt wurde?

Und jetzt das wichtigste... Gibt es in Deutschland nicht ein Grundversorgungsrecht mit Wasser insbesondere bei Haushalten mit alten Menschen oder Kindern, so genannten Schutzbefohlenen???

Weiterhin führt das Amtgericht folgendes aus...

... Soweit es um die zukünftige Sperrung wegen bestehender Stromrückstände geht, besteht zur Zeit kein Handlungsbedarf...

In der Schutzschrift erklärt das GGEW aber bereits...

...Nach alledem werden wir die Wasserzufuhr am 07.07.2008 und die Stromzufuhr am 21.07.2008 unterbrechen. Wir geben der Gegenseite Gelegenheit, uns zur Stromsperre Zutritt zur Zählereinheit zu gewähren. Sollte dies nicht der Fall sein, werden wir die Stromsperre durch Aufgraben vor der Abnahmestelle unterbrechen. Die Wasserzufuhr sperren wir mittels Haupthahn vor dem Anwesen der Gegenseite....

@ BJO

Da ich wirklich nicht weiß, ob ich mich nicht noch strafbar mache, wenn selber die Versorgung wieder aufdrehe, laß ich das mal lieber sein. Da das Amtsgericht scheinbar eher der Schutzschrift der Versorgers entspricht, als die Rechte des Verbrauchers zu schützen überlasse ich dies lieber einem Fachanwalt und werde morgen den geforderten Betrag in Höhe von 521.40 EURO bezahlen. Leider ist die Versorgung einer 74-jährigen Frau im Haus und eines 3-jährigen Kindes ohne Wasserversorgung äußerst kompliziert. Insofern leider ein 1:0 für die Versorger.

Zum abstellen des Fahrzeugs... Wenn man jetzt wüsste, wo die des machen, dann würde ich es tun, aber direkt vor unserem Haus befindet sich auch noch ein Parkverbot und es liegt direkt an einer Hauptstrasse.  ;(

bjo:

--- Zitat ---Original von Warmuth
Danke für die guten Tips...
@ BJO

Da ich wirklich nicht weiß, ob ich mich nicht noch strafbar mache, wenn selber die Versorgung wieder aufdrehe, laß ich das mal lieber sein. Da das Amtsgericht scheinbar eher der Schutzschrift der Versorgers entspricht, als die Rechte des Verbrauchers zu schützen überlasse ich dies lieber einem Fachanwalt und werde morgen den geforderten Betrag in Höhe von 521.40 EURO bezahlen. Leider ist die Versorgung einer 74-jährigen Frau im Haus und eines 3-jährigen Kindes ohne Wasserversorgung äußerst kompliziert. Insofern leider ein 1:0 für die Versorger.

Zum abstellen des Fahrzeugs... Wenn man jetzt wüsste, wo die des machen, dann würde ich es tun, aber direkt vor unserem Haus befindet sich auch noch ein Parkverbot und es liegt direkt an einer Hauptstrasse.  ;(
--- Ende Zitat ---

Rücksprache mit RE halten und wenn der grünes Lciht gibt Versorgung aufnehmen!
Deine Argumente
- du hast immer Wasser in voller Höhe bezahlt
- du klaust kein Wasser da es ja weitehin durch deine Uhr läuft
- du auf Grund der persönlichen Umstände gezwungen bist
- Das Verhalten des Versorgers laut geltener Rechtsprechung illegal ist!

Hast du das ganze schon mal der zuständigen Kartellbehörde mitgeteilt!
Laut Forum habe die in anderen Sperrandrohungsfällen sofort gehandelt!

PS: wenn mir das passieren würde, müßte JEDER der sich an der Aktion beteiligt mit einer Anzeige rechnen und veröffendlichung im WEB!

e-Stromer:
@Warmuth

wie bjo schon Denkanstöße gab...

die Kartellbehörde geht einer solchen rechtswidrigen Sperre nach,
wenn man sich mit Fakten an sie wendet. (Schon die Androhung einer Sperre ist rechtswidrig)
zumal wenn Preise strittig sind und gar, wenn es nicht um Wasser,
sondern um Strom geht.

Dass grade auch Amtsgerichte oftmals eigenartige Entscheidungen treffen,
ist bekannt - warum allerdings, lässt sich nicht nachvollziehen.
Ein AG wäre gut beraten, andere/s/n anzurufen, wenn es sich nicht als
so kompetent sieht oder gar parteiisch ist,
anstatt geltendes Recht anzuwenden (meine Meinung).

 
also
weder sich ver-stromern noch ent-wässern lassen, so es einem möglich ist...
und, ja, RA machen lassen... wird wissen, was zu tun ist.  8)

~~~


bei GGEW liegt der Fall zwar anders als > http://freenet-homepage.de/diemeinige/and/StW-Ku-Wasspg-zurck.jpg <
doch vielleicht interessant zu lesen, wie manche Stadtwerke agieren/wollen...
(bis die Presse eingeschaltet wurde)
.
.

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