Energiepreis-Protest > GGEW AG

GGEW hat Hausverbot - Also wurde WASSER gesperrt

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Cremer:
@Warmuth,

ich kann nicht entnehmen, dass Sie eine Schutzschrift hinterlegt hatten.

Ich halte dies aber für den besseren Weg.

Die Aktivität, also Beantragung einer Einstweiligen Verfügung (EV), ginge dann von der GGEW aus, nicht von Ihnen mit Ihrer beantragten EV

Möglicherweise hätte dann das AG bei Antrag einer EV (Sperrung9 durch die GGEW anders entschieden.

So war das in zwei Fällen bei uns.

Die Aktivitäten sollte immer die Gegenseite anfangen/ausführen

Meine Meinung:
Verklagen lassen ist der bessere Weg anstelle selber zu klagen.

Warmuth:

--- Zitat ---Original von Cremer
@Warmuth,

ich kann nicht entnehmen, dass Sie eine Schutzschrift hinterlegt hatten.

Ich halte dies aber für den besseren Weg.

Die Aktivität, also Beantragung einer Einstweiligen Verfügung (EV), ginge dann von der GGEW aus, nicht von Ihnen mit Ihrer beantragten EV

Möglicherweise hätte dann das AG bei Antrag einer EV (Sperrung9 durch die GGEW anders entschieden.

So war das in zwei Fällen bei uns.

Die Aktivitäten sollte immer die Gegenseite anfangen/ausführen

Meine Meinung:
Verklagen lassen ist der bessere Weg anstelle selber zu klagen.
--- Ende Zitat ---

Ich hab gesehen, dass ich die tatsächliche in der Historie vergessen habe aufzuführen, aber die Schutzschrift wurde auch am 04.07.2008 per Fax beim AG Bensheim hinterlegt.

Ich hatte jedoch keine Wahl. Rechtlich gesehen befindet sich der Haupthahn eine Hause immer Außerhalb des Grundstücks. In diesem Bereich kann der Eigentümer kein Hausrecht ausüben und jeder Versorger kann dort jeder Zeit mit dem Wasser spielen wie es Ihm beliebt. Darum musste ich die EWV beantragen. Quasi um das Hausrecht zu erweitern.

Mir persönlich ist es auch lieber wenn die Gegenseite klagt, aber ich werde in einer Woche erneut unter Zugzwang gesetzt. Dann will das GGEW die Straße aufbuddeln um den Strom zu sperren.

Ich habe 3 Stunden wie ein Verrückter gesucht um diesem Passus

all die Aktionen des Versorgers, die dazu noch illegal sind, verusachen Kosten. Diese Kosten wiedersprechen dem Gebot der Kostengünstigen Bereitstellung von Energie! Den § mußt du hier im Forum suchen!

zu finden. Ich finde aber nichts! Wer weiß mehr???

userD0009:
@Warmuth

Haben Sie noch keinen Rechtsanwalt eingeschaltet?

Ich hoffe doch, dass Sie einem Rechtsanwalt ein Mandat erteilt haben. Dieser sollte Ihnen die gefragten Auskünfte erteilen können, so z.B. ob die Aktionen illegal sind.

Bzgl der Stromsperre haben Sie hoffentlich auch einen Rechtsanwalt mit der Abwendung betraut.

Sie sollten bei solch elementar wichtigen Dingen, wie der Versorgung mit Wasser und Energie, nicht selbst versuchen vor Gericht aufzutreten.
Dies erfordert Kenntnisse im Prozessrecht, sowie im materiellen Recht.

Wenn Sie ein Mandat erteilt haben, dann sollten Sie auch nicht ohne Rück- und Absprache mit Ihrem Rechtsanwalt irgendwelche Aktionen durchführen.


Grüße
belkin

Warmuth:
Ich habe einen Rechsanwalt zukünftig damit betraut...

Mir ist bewußt, wo meine Grenzen sind  :)

Selbstüberschätzung ist hier nämlich völlig fehl am Platz. Trotzdem vielen Dank.

Warmuth:
Sehr geehrte Leserinnen und Leser.

Ich nehme bezug auf meinen Anfangsartikel in diesem Thema. Nach eingehender rechtlicher Beratung wurde ich darüber aufgeklärt, dass das GGEW zu Sperrung in vollem Umfang berechtigt war, weil wir die Abschlagszahlungen insgesamt gekürzt haben.

Dem Versorgungsunternehmen steht in jedem Fall eine Abschlagszahlung in angemessener Höhe zu. Der Abnehmer ist in keiner Weise dazu berechtigt mit Überzahlungen aufzurechnen und aus diesem Grunde nichts zu bezahlen.
Irrtümlicherweise bin ich jedoch aus vergangenen Rechtssprechungen davon ausgegangen bzw. habe falsche Schlüsse daraus gezogen.

Dies gilt insbesondere dem Vorwurf der Nötigung. Ich widerrufe daher insgesamt, die von mir irrtümlicherweise falsch erhobenen Behauptungen, speziell nachfolgend aufgeführt:
-   Illegale Vorgehensweisen
-   Rechtswidriges Handeln
-   Nötigende Maßnahmen

Explizit nehme ich an dieser Stelle meine Äußerungen wie „die Energiesperrung der GGEW ist illegal“ „es liegt eine tatbestandsmäßige Verwirklichung des § 240 StGB vor“ und „das GGEW hat ................ schamlos ausgenutzt, um uns unter Druck zu setzen“ und „Die Drohung mit einer Versorgungssperre und Durchführung der Versorgungssperre ist rechtswidrig“ zurück.

Weiterhin schrieb ich unter http://wiki.energienetz.de/index.php/Bergstrasse, dass das GGEW abermals zum 01.01.2008 Preiserhöhungen über 50% angekündigt hat. Die tatsächliche Preiserhöhung in UNSEREM „Wahltarif1“ beträgt jedoch lediglich 10,33%. Ich hab daher diese unwahre Äußerung entfernt.

Weiterhin schrieb ich hier „Leider belegt im Bundesvergleich aber auch das GGEW nur Ränge zwischen 100. Platz und 150. Platz.“ Diese Aussage war zu pauschal und habe diese zum heutigen Tage korrigiert.

Sollte ich zudem insgesamt in den Themen den Eindruck erweckt haben, dass das Versorgungsunternehmen grundsätzlich rechtswidrig vorgeht oder gegen uns vorgegangen ist, so darf ich mich in vollem Umfang und in aller Form beim Versorgungsunternehmen GGEW Ag Bensheim entschuldigen.

Mit freundlichen Grüssen

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