So kann es gehen, wenn man ohne Rechtsbeistand auf eigene Faust handelt und die Empfehlungen des BdEV oder der Verbraucherzentralen nicht richtig verstanden hat.
Der entscheidende Fehler war wohl, einen Gesamtabschlag zu kürzen, ohne getrennt für Wasser, Strom etc. Abschläge zu überweisen und nur den Stromabschlag zu kürzen.
Spätestens nach der terminierten Sperrandrohung wäre ein Rechtsanwalt erforderlich gewesen, um Schlimmeres abzuwenden.
Dass nun die verbreiteten Behauptungen, der Versorger handelte illegal, zurückgenommen werden muss, ist klar.
Ich wünsche Warmuth mehr Glück bei seinen künftigen Entscheidungen bzgl. \"strompreisrebellion\", und vor allem immer guten anwaltlichen Rat!
ciao,
sh