Guten Tag zusammen.
Hier nun die absolute Neuigkeit vom GGEW Bensheim.
Wir haben mehrfach den Einwand der Unbilligkeit gegen sämtliche Rechnungen und Abschlagsrechnungen gem. §315 BGB eingelegt. Wer sich in der Rechtssprechung auskennt, weiß inzwischen, dass die Drohung mit einer Versorgungssperre und die Durchführung rechtswidrig ist.
Bereits im März 2007 hat das GGEW eine Versorgungssperre angedroht, der wir nach allen Regeln der Kunst Widersprochen haben. Vorlage dazu waren die Mustertexte und Urteile des Bundes für Energieverbraucher.
Zur Vorgehensweise nochmals...
1. §315 Unbilligkeitserklärung
2. Bitte um Rücknahme der Sperrandrohung an GGEW (ohne Reaktion)
3. Hausverbot ausgesprochen
4. Schutzschrift beim AG Bensheim hinterlegt
5. Einstweilige Verfügung beantragt beim AG Bensheim gem. Musterschreiben (wurde abgelehnt... \"Dem Antragssteller ist es zuzumuten den normalen Klageweg zu beschreiten... eine Drnglickkeit ist nicht gegeben, da der Versorger keinen definitiven Sperrtermin angekündigt hat.)
Am 02.07.2008 haben wir nun plötzlich einen \"Roten Zettel\" vom GGEW im Briefkasten gehabt mit der Sperrandrohung für 07.07.2008 zwischen 9 und 12 Uhr, wenn wir nicht bis 04.07.2008 521,- € bezahlen. (Wir haben eine Überzahlung/Guthaben von über 6600,- € aus unbilligen Preiserhöhungen!!!)
Ich habe selbige Prozedur wie oben erneut beschritten und war am 07.07.2008 beim AG Bensheim um die Einstweilige Verfügung nun zu erwirken. Es war aber noch keine Zuständigkeit vorhanden und ich sollte um 9 Uhr wieder kommen.
Als ob ich es geahnt habe, bin ich nochmals nach Hause gefahren und habe bei meiner Ankunft dort um 08:45 festgestellt, dass das Wasser abgestellt wurde, bzw. teilweise eingestellt wurde (Druckveringerung). Man muß dazu sagen, dass sich der Hausanschluß nicht im Haus oder auf unserem Grundstück, sondern auf dem Bürgersteig befindet. Diese Tatsache hat das GGEW schamlos ausgenutz, um das erteilte Hausverbot zu umgehen und uns so unter Druck zu setzen!
Auf dieser Grundlage und auf der Tatsache, dass Abschlag für Wasser bezahlt wurde bin ich dann zu Polizei gefahren und habe den Versorger wegen Nötigung gem. §240 StGB angezeigt.
Danach habe ich die Anzeige gleich mit beim Amtsgericht Bensheim zur Einstweiligen Verfügung eingereicht, aber bis heute ist keine Entscheidung gefallen, trotz der offensichtlichen DRINGLICHKEIT.
Man muß sich das mal Vorstellen: In unserem Haushalt lebt noch meine 74 jährige Schwiegermutter und wir haben einen 3 Jahre alten Sohn, der versorgt werden muß. Es ist kein Waschen, kein Kochen und insbesondere lein Spülen der Toiletten mehr möglich, weil wir Druckspülungen haben und nicht die inzwischen üblichen Spülkästen, die sich ja auch bei geringen druck mal wieder gefüllt hätten.
Kann mir irgendwemand jetzt noch einen TIP geben, was ich machen soll, wenn die einstweilige Verfügung wirder abgelehnt wird??? Muß ich dann über den Beschwerde Weg mit einem Rechtsanwalt in die nächst höhere Instanz???