Energiebezug > Der Flüssiggas-Tank
Füllventil undicht?
Watzl:
Sie hatten einen Wartungsvertrag gegen Rechnung. Also hatten sie einen VERTRAG. Was war nun Inhalt dieses Vertrages?
Steht da z.B. \"Wenn etwas zu reparieren ist, dann haben wird das exklusive Recht, das für sie zu erledigen - gegen Rechnung\"
oder: \" Wir kümmern uns um ihren Tank, passen auf, dass sie z.B. keinen Prüftermin versäumen. Alle anfallenden Arbeiten gegen Rechnung\"
Sie haben sicherlich keine monatliche pauschale für diesen Wartungsvertrag bezahlt?
H. Watzl
itom:
Richtig, ich habe keine monatl. Pauschale gezahlt.
Sinngemäß standen solche Dinge drin.
- Wir kümmern uns um den Tank, überwachen der Fristen
- Austausch von Armturen (nicht Behälterregler)
- Durchführung wiederkehrender Prüfungen
-etc.
...und der Vermerk \"Wartungen werden nach Aufwand berechnet\"
Gruss itom
Watzl:
Wer hat die 2-jährige Prüfung durchgeführt, bzw. veranlaßt, dass diese durchgeführt wird?
Wer hat die Undichtigkeit wann festgestellt?
Um welchen Grad der Undichtigkeit handelt es sich? Besteht evtl. sofortiger Handlungsbedarf, weil Gas in größeren Mengen ausströmt?
H. Watzl
itom:
Die zweijährige Prüfung habe ich veranlasst, bei einem freien Händler , der bis zu diesem Zeitpunkt noch nichts mit dem Tank zu tun hatte.
Dabei wurde die Undichtheit festgestellt, die Grössenordnung war offensichtlich so gering das der Tank die Prüfung bestanden hat, im Prüfbericht ist die Undichtheit vermerkt, laut Aussage des Prüfers sollte das \"mal abgedichtet werden\".
Gruss itom
Watzl:
Dei 2 jährige Prüfung wurde also nicht nach 2 Jahren veranlaßt und auch nicht von der Firma, die sich darum kümmern wollte sondern erst nach 2 1/2 Jahren und dann auch noch von ihnen selbst.
Darauf sollte man diese Firma einmal ansprechen. Vielleicht ergibt sich auch auf diesem Wege eine Möglichkeit, die Zuständigkeit zu klären.
Wurde da nicht eine Frist versäumt und damit gegen vertragliche Vereinabrungen verstoßen?
Wenn ich ihre Ausführungen richtig lese, so hatten sie in diesem Vertrag vereinbart, dass sie immer der Aufwand zu zahlen hatten. Die Kosten für das Füllventil sind gering. Der Aufwand (Absaugen usw.) dagegen teuer (Arbeitszeit). Wenn sie also die Firma in Regress nehme wollen, dann steht da nur das Füllventil zur Debatte.
Lösung: klären sie ab, wie schnell das Ventil abzudichten ist. Aber bitte keine faulen Komprimisse eingehen. Evtl. reicht es, wenn man das vor dem nächsten Betanken macht. Ihr neuer Lieferant wird ihnen hier sicherlich entgegen kommen. Er fährt mit einem Fahrzeug vor, das ihm das Absaugen ermöglicht. 300 Liter sind schnell abgesaugt, das Ventil ist noch schneller gewechselt und dann wird vollgetankt. Der Aufwand ist minimal und die kundenfreundlichkeit freier Händler geht oft soweit, dass sie ihnen nur das Ventil in Rechnung stellen.
H. Watzl
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