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Füllventil undicht?

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itom:
Hallo Gastankspezialisten,
ich bin neu in diesem Forum und bräuchte Eure Hilfe!
Habe meinen Gastank bei einem grossen Flüssiggasanbieter, der in diesem Forum oft zur Sprache kommt, gekauft mit einem Liefervertrag über zwei Jahre. Diesen Vertrag habe ich dann fristgerecht gekündigt und den Tank bei einem freien Lieferanten füllen lassen. Bei der Tankprüfung wurde festgestellt das das Füllventil an der Stelle wo es in das Füllrohr geschraubt ist ganz leicht undicht ist. Die Firma bei der ich seinerzeit den Tank gekauft habe ,will jetzt mit dem Tank nichts mehr zu tun haben, da ich ja den Liefervertrag / Wartungsvertrag gekündigt habe. Inwieweit habe ich da noch Garantie und ist die Firma verpflichtet mir dieses Ventil zu dichten. Seit dem Kauf sind jetzt 2 1/2 Jahre vergangen.
Der freie Lieferant würde mir das auch machen, aber hat mir geraten das mit dem Lieferanten des Tanks zu klären, da im schlimmsten Fall der Tank geleert, das Ventil neu eingedichtet werden muss, kosten im Bereich 300€.
Was habt ihr für Informationen / Erfahrungen in solchen Fällen?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
itom

Watzl:
Wurde der Tank vor 2 1/2 Jahren als Mietkauf getätigt oder ist der Tank ihr Eigentum und sie haben lediglich einen Wartungs- und Liefervertrag mit dieser Firma abgeschlossen?
Wer hat die Undichtigkeit festgestellt und wann war das?  



H. Watzl

itom:
Hallo,
der Tank ist gekauft, ist mein Eigentum, er wurde aber seinerzeit vor 2 1/2 Jahren in Verbindung mit einem Liefervertrag über zwei Jahre gekauft welchen ich dann gekündigt habe.
Inzwischen habe ich alle Papiere zum Tank.
Zwei Monate nach Ablauf des Vertrags wurde der Tank von einem freien Händler befüllt, kurz darauf geprüft und da wurde dann die Undichtheit festgestellt.

Gruss itom

Watzl:
Der Tank wurde vor 2 1/2 Jahren gekauft, aufgestellt und sicherlich geprüft.

Nach 2 Jahren ist dann die erste Sichtprüfung fällig. Wurde diese von der Wartungsfirma durchgeführt?

H. Watzl

itom:
Nicht von der Firma bei der ich den Tank gekauft habe sondern von einem freien regionalen Anbieter bei dem ich in Zukunft das Gas beziehen möchte.
Der würde sich der Sache schon annehmen und das Ventil abdichten, im schlimmsten Fall den Tank leeren und das Ventil neu eindichten, ist aber der Meinung das dafür der ursprüngliche Lieferant des Tanks zuständig ist.
Wenn ich es bei ihm reparieren lasse, würde ich halt auf den Kosten sitzten bleiben, deshalb war sein Rat mich an die Lieferfirma zu wenden um eine kostenlose Reparatur des Tanks zu erwirken. Die sagen aber ich hatte von Beginn an keinen Wartungsvertrag bei ihnen abgeschlossen sondern nur Wartung gegen Rechnung und ausserdem habe ich den Liefervertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren gekündigt somit bin ich für alles zuständig und sie haben mit der Sache nichts mehr zu tun.
Und daraus ergibt sich meine Frage ob das so korrekt ist oder nicht.

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