Dei 2 jährige Prüfung wurde also nicht nach 2 Jahren veranlaßt und auch nicht von der Firma, die sich darum kümmern wollte sondern erst nach 2 1/2 Jahren und dann auch noch von ihnen selbst.
Darauf sollte man diese Firma einmal ansprechen. Vielleicht ergibt sich auch auf diesem Wege eine Möglichkeit, die Zuständigkeit zu klären.
Wurde da nicht eine Frist versäumt und damit gegen vertragliche Vereinabrungen verstoßen?
Wenn ich ihre Ausführungen richtig lese, so hatten sie in diesem Vertrag vereinbart, dass sie immer der Aufwand zu zahlen hatten. Die Kosten für das Füllventil sind gering. Der Aufwand (Absaugen usw.) dagegen teuer (Arbeitszeit). Wenn sie also die Firma in Regress nehme wollen, dann steht da nur das Füllventil zur Debatte.
Lösung: klären sie ab, wie schnell das Ventil abzudichten ist. Aber bitte keine faulen Komprimisse eingehen. Evtl. reicht es, wenn man das vor dem nächsten Betanken macht. Ihr neuer Lieferant wird ihnen hier sicherlich entgegen kommen. Er fährt mit einem Fahrzeug vor, das ihm das Absaugen ermöglicht. 300 Liter sind schnell abgesaugt, das Ventil ist noch schneller gewechselt und dann wird vollgetankt. Der Aufwand ist minimal und die kundenfreundlichkeit freier Händler geht oft soweit, dass sie ihnen nur das Ventil in Rechnung stellen.
H. Watzl