Erst mal vielen Dank für die Antworten.
Der Fehler (nicht aufgeführte Abschläge in der Jahresrechnung der EWE) beläuft sich auf ca. 800,-- €. Die Rechnung auf ca. 1800,-- € und die Nachzahlung (Berechnung gemäß den alten Preisen) auf ca. 600,-- €.
Wegen eines offensichtlichen Fehlers kann ich, wie ich das bis jetzt verstanden habe, nicht kürzen, da er, weil ich vor Gericht meine Kontoauszüge vorlegen müßte, um den Fehler beweisen zu können, eben für das Gericht nicht offensichtlich ist (während er für mich schon offensichtlich ist, weil ich ja genau weiß, was ich bezahlt habe) .
Trotzdem könnte ich den Betrag in Höhe des Fehlers also 800,-- € (zumindest die Nachzahlung von 600,-- €) einbehalten?
Oder kann ich nichts einbehalten, weil ja nach alten Preisen die 600,-- € bezahlt werden müßten?
Im Grunde möchte ich nichts weiter wissen als das wie ich mich nun klugerweise verhalten sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Solarfuchs