danke fuer deine schnelle Antwort.
Allerdings meinte ich das etwas anders, als Beispiel:
abgerechnet wird bei mir per Abschlag im Monat sprich 30€ jeden Monat an die Stadtwerke
am Ende des Jahres dann Abrechnung zwischen StromVerbrauch und gezahlten Abschlägen. Der Verbrauch ist extrem(!) niedrig, der abgerechnete zumindest und das ist halt zu meinen Gunsten.
Darf der Anbieter nun rechtlich gesehen: das NACHfordern?
Wenn du diese Frage noch beantworten könntest, wäre das sehr nett
.
mfg mark