Hallo Stoldo 2001,
lassen Sie sich nicht von der Aussage nach dem eigenen Blick in den Vertrag verunsichern. So einfach ist die Lage nämlich nicht! Insofern verstehe ich die Antwort von Cremer nicht (vielleicht vom Em-Spiel verärgert?). In der Regel wird die Frage Tarifkunde / Sondervertragskunde erst vor Gericht geprüft und entschieden. Hierzu verweise ich auch auf die lange Diskussion im Forum zum BGH-Urteil vom 18.6.07 u. hier insbesondere zu den Erläuterungen von RR-E-ft (auch ein \"Foren Gott\", m.E. blöder Name). Da und in anderen Fällen spielte das auch eine Rolle.
Aber selbst in meinem Fall ist das so. Hier wechselte der Versorger seit 1995 mehrfach die schönen Bezeichnungen seiner Tarife /Einstufungen, wobei ich glaube , seit 2000 in einem Sondervertrag zu stecken. Der heißt nur nicht so (Sonderabkommen Heizgas). Den habe ich damals unterschrieben, weil der Versorger ja nur \"mein Bestes\" wollte. Damals hat man dem Versorger noch vertraut, war aber offensichtlich seinerzeit schon falsch. Habe bisher nach allgem. Empfehlungen im Forum u. Formwidersprüchen des BdE mit § 315 BGB argumentiert, werde nun auf Rat meiner RAin §307 heranziehen! Wie das mal ausgehen wird, ist völlig offen. Denn: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gotteshand (nicht Foren-Gott).
Vorschlag damit Sie Hilfe im Forum erhalten: Infos ergänzen: wie heißt Ihr Vertrag? Welche Vertragsarten bietet der Versorger an? Haben Sie in letzter Zeit einen Sondervertrag abgeschlossen? Abnahmemengen in kWh? Nur Heizung oder Vollversorgung? Damit könnten unsere \"Foren-Götter\" sicherlich besser helfen. Viel Erfolg.
Grüße
Pedro