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Autor Thema: Amtsgericht Ravensburg  (Gelesen 6106 mal)

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Offline tangocharly

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Amtsgericht Ravensburg
« am: 24. Juni 2008, 15:30:51 »
Das Amtsgericht Ravensburg, Az.: 10 C 1240/07, das mit einer Klage des ansässigen Versorgers beschäftigt ist und über den Unbilligkeitseinwand eines Kunden in der Gasgrundversorgung zu entscheiden hat, will die Entscheidung des VIII. Senats abwarten, welche am 15.07.2008 erwartet wird.
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline RR-E-ft

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Amtsgericht Ravensburg
« Antwort #1 am: 24. Juni 2008, 16:15:14 »
1.

Die Amtsgerichte Hainichen (Sachsen), Eisenberg (Thüringen), Erfurt (Thüringen), Altenburg (Thüringen) haben entsprechende Zahlungsklagen gem. § 102 EnWG an die sachlich ausschließlich zuständigen Kammern für Handelssachen bei den Landgerichten  (Chemnitz, Gera, Erfurt) verwiesen.
Dabei geht der Streit jeweils auch um die Frage, ob die Belieferung aufgrund von Sonderabkommen oder innerhalb der Grundversorgung erfolgte.

2.

Soweit ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht besteht, ist die Billigkeitskontrolle nach der Rechtsprechung des BGH Sache des Tatsachengerichts, die nur eingeschränkt einer revisionsrechtlichen Kontrolle zugänglich ist. Deshalb ist es nicht zu rechtfertigen, wenn die Tatsachengerichte die Entscheidungen des BGH abwarten wollen. Dieser kann ihnen ihre ureigenste Aufgabe nicht abnehmen.

Möglicherweise gibt es die weiteren Entscheidungen des achten Zivilsenats zusammen nicht vor dem 15.10.2008.

Offline tangocharly

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Amtsgericht Ravensburg
« Antwort #2 am: 07. Juli 2008, 22:38:52 »
@RR-E-ft

Zitat
Deshalb ist es nicht zu rechtfertigen, wenn die Tatsachengerichte die Entscheidungen des BGH abwarten wollen. Dieser kann ihnen ihre ureigenste Aufgabe nicht abnehmen.

Dem Richter ist mit schlauen Sprüchen des Gesetzgebers, der sich in Lobbieisten-Feigenblätter hüllt, auch nicht gedient.

Wenn Letzterer, was er könnte, das Rüstzeug nicht an die Hand gibt, wie Ersterer die Kostenkontrolle handhaben soll, dann versteht doch Jeder, dass ehrfurchtsvoll auf Papa Ball geschaut wird  -- und der wird\'s ja dann schon richten (der hat ja schließlich auch schon mal im Stollen des Kartellsenats \"gehauert\").

Da hilft auch nicht der Hinweis auf die Vorlage der gesamten Kosten- und Gewinnkalkulation, wenn sich schon darunter nichts Greifbares vorgestellt wird.

Die Bürger, die sich mit dieser Art von Gesetzgebungstechnik und Rechtspflege herum plagen müssen, die können einem schon ganz schön leid tun.
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