Energiepreis-Protest > eins energie in sachsen

Sondervertragskunde mit AVBGasV, ohne Klausel

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Erupa:
Liebe Mitstreiter,

ich werde von EGS seit 16 Jahren beliefert und nach Sonderpreisregelung (die später in Klassik umbenannt wurde) abgerechnet mit Vermerk, dass ich je nach Gasverbrauch automatisch in die günstigere Tarifart eingestuft würde, was aber nie zum Tragen kam, weil mein Verbrauch permanent hoch ist.
Ich sehe mich daher als Sondervertragskunde, auf der Grundlage der AVBGasV von 1979, so wurde mir damals mitgeteilt, keine extra Preisanpassungsklausel oder zusätzlichen Vereinbarungen.

Schätze ich das richtig ein?
Welche Konsequenzen hat das für meinen Widerspruch im Vergleich zu Tarifkunden?

Beim Rechtsstreit mit dem Versorger RWE fand ich folgende Formulierung:

\"Das Gericht befand aber, \"das wirksame Preisanpassungsklauseln im Kleingedruckten erforderlich seien, die in vielen Fällen jedoch fehlen.
Die damals geltende Rechtsverordnung (AVB Gas) könne das Unternehmen nicht als Grundlage für Preisänderungen heranziehen.\"

Gibt es konkrete Urteile, an denen ich mich in meinem speziellen Fall orientieren könnte?

Vielen Dank für jede Antwort, bin heute schon stundenlang im Forum unterwegs!

Gruß
Erupa

Cremer:
@Erupa,

wie hoch ist denn die jährlich bezogene kWh-Gasmenge?

kamaraba:
@Erupa

Guckst du hier

Erupa:
@ Cremer

Zwischen 50 und 60000 kWh

@ kamaraba

Danke! Mach mich gleich ans Durcharbeiten!
Nach dem ersten Eintrag sähe es ja so aus, als wären die alten Preise somit festehend ...

Erupa:
Da es keine anderen Vereinbarungen gibt als die AVBGasV, könnte EGS nicht auf
§1 (2) verweisen: Kunde im Sinne dieser Verordnung ist der Tarifkunde? Damit wäre doch der Sondervertragskunde zumindest recht strittig.

Lässt sich pauschal aus dem bisherigen Verlauf sagen, ob die Chancen für Sonderkunden oder für Tarifkunden besser sind?

Danke!

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