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Autor Thema: Stadtwerke können Gaspreis stabil halten  (Gelesen 2531 mal)

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Offline RR-E-ft

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Stadtwerke können Gaspreis stabil halten
« am: 20. Juni 2008, 11:58:18 »
Stadtwerke können Gaspreis stabil halten

Zitat
Von diesem Trend koppelt sich das städtische Energieunternehmen ab. „Die Stadtwerke Brandenburg an der Havel werden entgegen dem aktuellen bundesweiten Trend die Erdgaspreise nicht erhöhen müssen“, teilte der kaufmännische Geschäftsführer Uwe Müller gestern auf MAZ-Anfrage mit. „Wir wollen den Erdgaspreis bis zum Jahresende stabil halten“, fügte er hinzu.

Die Preisstabilität begründete der Stadtwerke-Chef mit dem Gasbezugsvertrag, den das Unternehmen mit dem Vorversorger, also der EMB, abgeschlossen habe.

Die Liberalisierung auf dem Gasmarkt ermögliche eine neue Vertragsgestaltung und neue Einkaufsmöglichkeiten. Die Stadtwerke hätten ihre Gasmengen ausgeschrieben und sich nach der Auswertung für einen so genannten Einkaufspool mit dem Vorversorger entschieden. Damit erzielten die Stadtwerke bessere Einkaufspreise. „Wir freuen uns, dass wir dadurch trotz der Preisexplosion bei Erdöl den Gaspreis jetzt stabil halten können“, sagt Müller.

Offline ESG-Rebell

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Stadtwerke können Gaspreis stabil halten
« Antwort #1 am: 20. Juni 2008, 13:07:58 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Stadtwerke können Gaspreis stabil halten
Einige Versorger versuchen derzeit ja, neue Preise mit Hilfe der Entscheidung 36/06 durchzudrücken, indem sie argumentieren, nur ihre Bezugspreise seien gestiegen und alle restlichen Preisbestandteile hätten sich nicht verändert.

Sowohl \"steigende Bezugskosten\" als auch \"Einsparungen an anderer Stelle\" sind offenbar keine Ereignisse höherer Gewalt sondern lassen sich  - wie man oben sieht - insbesondere durch eine kaufmännisch vernünftige Geschäftsführung vermeiden bzw. erzielen.

Gerade der 8. Zivilsenat hat ja eine gewisse Affinität zur Logik eines Kaufmanns ;)

Der Leitsatz D.: \"Die Weitergabe von Bezugskostensteigerungen ist grundsätzlich nicht unbillig, wenn und soweit diese nicht durch Einsparungen an anderer Stelle ausgeglichen werden können\" entbindet die betroffenen Versorger faktisch von jeglicher Sorgfaltspflicht im Interesse der Endverbraucher bei ihrer Vertragsgestaltung mit ihren Vorlieferanten.

Insbesondere ist ihnen die Möglichkeit eröffnet, langfristige Lieferverträge oder solche mit für sie nachteiligen Bedingungen zu Gunsten ihres Vorlieferanten, der ggf. zum selben Konzern gehört, einzugehen!

Gruss,
ESG-Rebell.

 

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