Original von RR-E-ft
Stadtwerke können Gaspreis stabil halten
Einige Versorger versuchen derzeit ja, neue Preise mit Hilfe der Entscheidung 36/06 durchzudrücken, indem sie argumentieren, nur ihre Bezugspreise seien gestiegen und alle restlichen Preisbestandteile hätten sich nicht verändert.
Sowohl
\"steigende Bezugskosten\" als auch
\"Einsparungen an anderer Stelle\" sind offenbar keine Ereignisse höherer Gewalt sondern lassen sich - wie man oben sieht - insbesondere durch eine kaufmännisch vernünftige Geschäftsführung vermeiden bzw. erzielen.
Gerade der 8. Zivilsenat hat ja eine gewisse Affinität zur Logik eines Kaufmanns
Der Leitsatz D.:
\"Die Weitergabe von Bezugskostensteigerungen ist grundsätzlich nicht unbillig, wenn und soweit diese nicht durch Einsparungen an anderer Stelle ausgeglichen werden können\" entbindet die betroffenen Versorger faktisch von jeglicher Sorgfaltspflicht im Interesse der Endverbraucher bei ihrer Vertragsgestaltung mit ihren Vorlieferanten.
Insbesondere ist ihnen die Möglichkeit eröffnet, langfristige Lieferverträge oder solche mit für sie nachteiligen Bedingungen zu Gunsten ihres Vorlieferanten, der ggf. zum selben Konzern gehört, einzugehen!
Gruss,
ESG-Rebell.