Hallo zusammen,
Ich habe einen Mahnbescheid bekommen und weiß mir nun keinen Rat mehr. Ich habe keine Möglichkeit Rechtsanwälte, Gerichtskosten usw. zu zahlen, auch ob ich -mit meinen Gehalt- unter die Prozesskostenhilfe falle ist mir nicht bekannt. So hoffe ich, dass mir hier im Forum -bei diesem wohl außergewöhnlichen Vorgang der Stadtwerke- jemand helfen kann.
Folgendes:
Der Mahnbescheid ist beim Gericht am 10.06. eingegenagen mit der Forderung für 2005 = € 69,18 für 2006 = € 22,40 und für 2007 = € 268,95 zzgl. der Mahnkosten, Zinsen usw.
Diesen Mahnbescheid habe ich am 20.06.08 erhalten.
Die vorherigen Mahnungen lauteten auch größtenteils über diese Beträge.
Genau zur selben Zeit haben mir die Stadtwerke eine 2. Mahnung mit dem Datum vom 09.06. geschickt, worin die Forderung für das Jahr 2007 auf € 168,81 geschrumpft ist und die beiden Beträge für 2005 und 2006 gar nicht mehr erscheinen. Zusätzlich werden 2 Abschlagszahlung in Höhe von je € 108,00 und 5 Mahngebühren angemahnt.
Ich frage mich nun, wenn ich widerspreche, könnte ich Erfolg haben, aufgrund der unterschiedlichen Beträge im Mahnbescheid und offensichtlich schnließend nochmaliger Mahnung?
Mein Widerspruch bzw. meine Zahlung muss bis diese Woche Freitag erledigt sein.
Ich hoffe sehr auf Euren Rat, zumal auch die Zeit jetzt langsam knapp wird.
Spaghetti