Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: \"faulheit\" der geschäftsführer  (Gelesen 7176 mal)

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Offline g-ka

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\"faulheit\" der geschäftsführer
« am: 18. Juni 2008, 21:07:46 »
Hallo!
Es soll ein Urteil des OLG Naumburg geben, in welchem darauf hingewiesen wird, daß der Verbraucher nicht für die Faulheit der Geschäftsführung, hier: Energie(gas)beschaffung von preiswerteren Lieferanten, zahlen muß. Ich suche wie ein Brunnenputzer, kann aber das Urteil nicht finden. Ich bin der Ansicht, es vor etwa einem Jahr einmal hier gelesen zu haben.
Wer weiß etwas? Dank!
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Offline e-Stromer

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\"faulheit\" der geschäftsführer
« Antwort #1 am: 20. Juni 2008, 06:18:11 »
Hallo, g-ka,

Verweisung auf ein „anderes“ Urteil (oder Beschluss) ist irrelevant – gilt jeweils nur für die/den jeweils Klagenden oder Kläger:
Billigkeitskontrolle als Einzelfallprüfung

Und wegen Deiner Frage – jedoch ohne ‚wirkliche’ Antwort, außer dieser:
Man muss anfordern, um zu erhalten, was man will:

http://www.justizadressen.nrw.de/og.php?MD=j
Oberlandesgericht(e), Ort: Naumburg
Telefon: 03445 280
Fax: 03445 282000
URL:   http://www.justiz.sachsen-anhalt.de/olg
Mail:   poststelle@olg-nmb.justiz.sachsen-anhalt.de
Postanschrift:
Postfach 16 55, 06606 Naumburg

\"Rechtsprechung

Den anonymisierten Volltext von Entscheidungen des Oberlandesgerichtes erhalten Sie auf schriftliche Anforderung.
Diese kann per E-Mail (bibliothek@olg-nmb.justiz.sachsen-anhalt.de),
per Fax an die Nummer 0 34 45 / 28 20 00
oder auf dem Postweg an das Oberlandesgericht Naumburg, Bibliothek,
Domplatz 10, 06618 Naumburg gerichtet werden.
Bitte geben Sie in Ihrem Schreiben immer das Aktenzeichen der gewünschten Entscheidung und Ihre komplette postalische Anschrift (kein Postfach) an.
Die Kosten für die Entscheidungsübersendung betragen bei Übersendung in Papierform 0,50 Euro pro Seite und bei Übersendung per E-Mail 2,50 Euro pro Entscheidung. Bitte vermerken Sie die Kostenzusage direkt in Ihrer Anforderung.\"


und hier noch „nebenbei“: Justiz in Sachsen-Anhalt:
http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=2953

http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/olg/2006/023_2006.htm

ggf. kann man über die Geschäftsstelle Entscheidung erfragen und auch erhalten.
Wenn Du bekommen hast, könntest Du hier auch einstellen - hochladen oder als link.
Denn vielleicht ist die Entscheidung für andere Kunden anderer EVU ebenfalls interessant ...


Gruß
e-Stromer

Offline ESG-Rebell

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\"faulheit\" der geschäftsführer
« Antwort #2 am: 20. Juni 2008, 09:35:49 »
Zitat
Original von g-ka
... in welchem darauf hingewiesen wird, daß der Verbraucher nicht für die Faulheit der Geschäftsführung, hier: Energie(gas)beschaffung von preiswerteren Lieferanten, zahlen muß.
Suchen Sie mal nach den Stichwörtern \"vertragliche Nebenpflicht wälzt\".

Herr Fricke hat sich dazu bspw. in diesem Beitrag auch geäußert.

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline RR-E-ft

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\"faulheit\" der geschäftsführer
« Antwort #3 am: 20. Juni 2008, 12:02:38 »
Wenn der Gasbezug von Stadtwerken in Vergabeverfahren  ausgeschrieben wird, bestehen Möglichkeiten zum günstigeren Bezug.


Siehste hier

Offline g-ka

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\"faulheit\" der geschäftsführer
« Antwort #4 am: 21. Juni 2008, 12:01:09 »
Zitat
Original von e-Stromer
Hallo, g-ka,

Verweisung auf ein „anderes“ Urteil (oder Beschluss) ist irrelevant – gilt jeweils nur für die/den jeweils Klagenden oder Kläger:
Billigkeitskontrolle als Einzelfallprüfung


Danke, das ist mir durchaus klar. Es geht darum, ein solches Urteil mal den eigenen Gasfuszzis plakativ um die Ohren zu hauen. Ich denke, niemand läßt sich öffentlich gerne des Unfleißes zeihen. Wenn dann auch noch Inkompetenz durch nicht erfolgte öffentliche Ausschreibung hinzukommt, gepaart mit \"unerklärlich\" langen Vetragsbindungen, sollten die Herren mal langsam an Sack, Asche und einen anderen Job denken.

Desweiteren habe ich dieses Urteil, wie ich meine in diesem Forum, hier schon einmal gelesen.

Im übrigen: Dank an alle Antworter.

Wenn sich auch noch jemand fände, welcher das Aktenzeichen kennt, würde das wirklich helfen, denn in deutschen Gerichten wird bekanntlich nur dann etwas wirklich gefunden, wenn die Akte ein Zeichen hat...
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Offline e-Stromer

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\"faulheit\" der geschäftsführer
« Antwort #5 am: 22. Juni 2008, 02:44:05 »
Zitat
solches Urteil mal den eigenen Gasfuszzis plakativ um die Ohren zu hauen.
und
Zitat
nicht erfolgte öffentliche Ausschreibung hinzukommt, gepaart mit \"unerklärlich\" langen Vetragsbindungen, sollten die Herren mal langsam an Sack, Asche und einen anderen Job denken.

Vielleicht kommt „den Herren“ solche Einkaufspraxis ja auch sehr entgegen ;-), denn sie berufen sich einfach auf die ihnen auferlegten Bezugspreise. Doch den Verbrauchern wird nicht mitgeteilt, wie hoch die Spanne zwischen dem Einkaufspreis und dem Endkundenabrechnungspreis ist, zumal wenn Vor- (und Vor-)versorger am Endversorger beteiligt sind – da wird doppelt und dreifach abkassiert…

Jedenfalls sollten Bürger in den Bürgerversammlungen und auch in der Regionalpresse ihre Anliegen öffentlich machen, auch wenn es Aufsichtsratsvorsitzenden (OB z.B.) nicht passt - (wenn eigenständige Stadtwerke).

Offline ESG-Rebell

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\"faulheit\" der geschäftsführer
« Antwort #6 am: 22. Juni 2008, 10:24:32 »
Zitat
Original von e-Stromer
Zitat
nicht erfolgte öffentliche Ausschreibung hinzukommt, gepaart mit \"unerklärlich\" langen Vetragsbindungen, sollten die Herren mal langsam an Sack, Asche und einen anderen Job denken.
Vielleicht kommt „den Herren“ solche Einkaufspraxis ja auch sehr entgegen ;-), denn sie berufen sich einfach auf die ihnen auferlegten Bezugspreise. Doch den Verbrauchern wird nicht mitgeteilt, wie hoch die Spanne zwischen dem Einkaufspreis und dem Endkundenabrechnungspreis ist, zumal wenn Vor- (und Vor-)versorger am Endversorger beteiligt sind – da wird doppelt und dreifach abkassiert…
Wie ich schon sagte: Siehe hier.

Die Erlaubnis, gestiegene Bezugskosten weiterzugeben, entbindet von der Pflicht zu einer wirtschaftlichen Geschäftsführung und insbesondere von der Last, einen Preisdruck auf den Vorlieferanten ausüben zu müssen (etwa durch Ausschreibung).

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline RR-E-ft

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\"faulheit\" der geschäftsführer
« Antwort #7 am: 23. Juni 2008, 12:49:54 »
@ESG-Rebell


Zitat
Die Erlaubnis, gestiegene Bezugskosten weiterzugeben, entbindet von der Pflicht zu einer wirtschaftlichen Geschäftsführung und insbesondere von der Last, einen Preisdruck auf den Vorlieferanten ausüben zu müssen (etwa durch Ausschreibung).

Das stimmt so nicht, hat auch der BGH nicht gesagt.

Das Landgericht Dortmund hat trotz Säumnis der Beklagten im Termin am 12.06.2008 kein Versäumnisurteil erlassen, sondern darauf hingewiesen, dass die Zahlungsklage des Versorgers unschlüssig sei. Es fehle unter anderem Vortrag dazu, welche Möglichkeiten bestanden, Gas günstiger zu beschaffen. Die Kartellkammer des Landgerichts wies ausdrücklich darauf hin, dass es bei wirksamen Wettbewerb auch nicht möglich sei, gestiegene Kosten - auch die aus einer nachlässigen Betriebsführung resultierenden - einfach auf die Kunden abzuwälzen und dadurch die Gewinnspanne jedenfalls zu erhalten und zu sichern.

Es bestehen mehrere \"Stellschrauben\" bei der Gaspreis- Gestaltung.

Siehste auch hier.

Offline ESG-Rebell

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\"faulheit\" der geschäftsführer
« Antwort #8 am: 23. Juni 2008, 15:46:40 »
Zitat
Original von RR-E-ft
... welche Möglichkeiten bestanden, Gas günstiger zu beschaffen.
... bei wirksamen Wettbewerb auch nicht möglich sei, gestiegene Kosten - ... einfach ... abzuwälzen.
Na wenn das so ist: Alles zurück auf Anfang.

Das Schwert 36/06 dürfte sich in den Händen der Versorger als recht stumpf erweisen, wenn die Verbraucher entsprechend bestreiten, dass die o. g. Möglichkeiten zur Einsparung an anderer Stelle geprüft und ggf. genutzt worden sind.

Wie die Endverteilerin EnBW Gas GmbH wohl glaubhaft machen will, sie habe sich um Kosteneinsparung bemüht, obwohl sie selbst so wie ihre Vorlieferantin GVS GmbH Teil des EnBW AG Konzerns sind und beide Unternehmen direkt von einem Mitglied des EnBW AG Vorstands kontrolliert werden!

Fast bin ich geneigt, meinen Versorger förmlich um eine Zahlungsklage zu bitten ;)

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline RR-E-ft

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\"faulheit\" der geschäftsführer
« Antwort #9 am: 23. Juni 2008, 17:29:11 »
Imagebroschüre Wingas, Seite 24

Zitat
Unsere Kunden erweitern mit uns ihr Leistungsportfolio und steigern ihre Wettbewerbsfähigkeit. Zum Beispiel durch eine gemeinsame Überwindung von Marktbarrieren, die aufgrund einer traditionellen Versorgung mit regional unterschiedlichen Gasqualitäten vorhanden sind. Gemeinsam entwickelte Liefer- und Technikkonzepte ermöglichen unseren Kunden den Zugang zu den liquiden H-Gas-Märkten und erhöhen somit ihre Bezugsflexibilität. So investierten 2003 die Stadtwerke Bielefeld und WINGAS gemeinsam in eine Erdgaskonditionierungsanlage. Durch die Anpassung des hochkalorischen Erdgases (H-Gas) an die regionalen Qualitätsvorgaben konnte die Anbindung des Stadtwerksnetzes an das Fernleitungsnetz der WINGAS TRANSPORT realisiert werden. Ein Projekt, das die Stadtwerke Bielefeld in die Lage versetzte, mit einer Mehrlieferantenstrategie die eigenen Bezüge zu optimieren. 2007 hat dies auch die Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft (GVG) durch den Bau einer Konditionierungsanlage gemeinsam mit uns realisiert. Die Stadtwerke Hameln nutzen 2006 ihre Chance und stellten komplett von niederkalorischem Erdgas (L-Gas) auf H-Gas aus dem Netz von WINGAS TRANSPORT um. Dafür wurde eine ehemalige Treibstoffleitung auf einer Strecke von 50 Kilometern umgerüstet und an die MIDAL angeschlossen. Nach den Stadtwerken Soltau, Bünde und Hameln haben wir im Jahr 2007 die Stadtwerke Gütersloh bei ihrer Umstellung auf H-Gas erfolgreich begleitet. Und in den Fällen, in denen unseren Kunden ein Wechsel nicht möglich ist, liefern wir auch gerne niederkalorisches Erdgas. Seit Oktober 2007 beispielsweise, mit Beginn des neuen Gaswirtschaftsjahres, an die Stadtwerke Bad Honnef.

Es gibt Bezugsalternativen für Stadtwerke, die günstiger sind.

Offline Lothar Gutsche

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\"faulheit\" der geschäftsführer
« Antwort #10 am: 23. Juni 2008, 20:56:00 »
@ESG-Rebell

\"Wie die Endverteilerin EnBW Gas GmbH wohl glaubhaft machen will, sie habe sich um Kosteneinsparung bemüht, obwohl sie selbst so wie ihre Vorlieferantin GVS GmbH Teil des EnBW AG Konzerns sind und beide Unternehmen direkt von einem Mitglied des EnBW AG Vorstands kontrolliert werden!

Fast bin ich geneigt, meinen Versorger förmlich um eine Zahlungsklage zu bitten
\"

Es gibt bereits einen entsprechenden Rechtsstreit zwischen der GVS und der E.ON Ruhrgas AG. Im Geschäftsbericht 2007 der E.ON Ruhrgas AG heißt es unter \"Rechtliche Risiken\" auf Seite 65:

\"In einem weiteren Schiedsgerichtsverfahren zwischen E.ON Ruhrgas und einem ihrer Kunden, der Gasversorgung Süddeutschland GmbH, verlangt E.ON Ruhrgas auf Basis der vertraglich vereinbarten Preisrevisionsklausel Preiserhöhungen. Die Gasversorgung Süddeutschland GmbH verlangt ihrerseits Senkung der Gaspreise.\"
(Quelle: http://www.eon-ruhrgas.com/cps/rde/xbcr/SID-3F57EEF5-60F433C4/er-corporate/EON_07_Jahresbericht_D.pdf)

Interessanterweise streitet sich E.ON Ruhrgas laut den eigenen Geschäftsberichten in zwei weiteren Schiedsgerichtsverfahren bereits seit Jahren mit norwegischen und niederländischen Erdgaslieferanten um die Bezugspreise.

Viele Grüße
Lothar Gutsche

 

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