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aktuelle Musterbriefe hier auf der Seite, berücksichtigen beide Fälle :-)
Im Falle einer etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzung darf ich Sie bitten, dieses Schreiben dem Gericht vorzulegen.
Teilen Sie doch mit, dass natürlich seit dem ersten Widerspruch als Sondertarifkunde natürlich auch der § 307 gemeint ist, gemäß den klarstellenden Urteilen aus 2007
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