hallo,
ich habe vor ca 2 wochen eine jahresabrechnung Strom bekommen, der ich wie gewohnt widersprochen habe (Musterbrief).
jetzt habe ich erneut ein Schreiben bekommen, in dem etwa folgendes steht:
Sie haben unsere Strompreiserhöhung 2007 und 2008 widersprochen. In seinen Urteilen vom 28.März 2007 und 13.Juni 2007 hat der BGH bestätigt, daß Preiserhöhungen aufgrund von Kostensteigerungen beim Energieversorger grundsätzlich zulässig sind.
Der BGH hat in seinen Entscheidungen die Anwendbakeit der Billigkeitskontrolle nach §315 BGB abgelehnt, da im lieberalisierten Strommarkt keine Monopolstellung der Stromanbieter vorliegt und dem Kunden die Möglichkeit zu einem Anbieterwechsel offensteht.wir weisen daher ihren widerspruch zurück.
Ist das richtig ? bzw wie darf man weiter vorgehen?