Energiepreis-Protest > E.ON Bayern
E.ON erhöht Gaspreise zum 01.08.2008
oberpfälzer:
Hallo RuRo,
war jetzt einige Tage ausser Haus.
Das mit der Komplikation des Vertragsstatus kann ich mir gut vorstellen. Bei mir spricht nach meiner laienhaften Interpretation für Tarifvertrag der Umstand, dass ich keinen Sondervertrag unterschrieben habe und dass als AGB die Bedingungen für Tarifvertragskunden erwähnt wurden. Allerdings spricht für einen Sondervertrag, dass dies irgendwo im Vertrag erwähnt wurde. E.ON hat allerdings meine anfängliche Einwände auf Basis §315 ernst genommen. Erst später habe ich vorsorglich auch das Recht auf einseitige Preisanpassung bestritten.
Ich glaube, dass selbst E.ON ein Problem damit hat und pocht deshalb jetzt auf eine eindeutige Trennung zwischen Tarif- und Sondervertragskunden. Darauf gehe ich auf meinen Widerspruch zur Preiserhöhung bzw. einseitigen Preisanpassung nicht weiter ein. Ich überlasse dies, wie Du schon empfohlen hast, dem Rechtsweg des Versorgers.
Servus und auf gutes Gelingen.
tangocharly:
@ RuRo
Dies hatten Sie am 07.07.2008 notiert:
--- Zitat --- ...... Heute bin ich mir sicher, dass wir Norm-Sondervertragskunden sind. Den Beleg dazu habe ich allerdings auch erst am heutigen Tag in einer alten Tarifbekanntmachung der örtlichen Presse aus dem Jahr 1986 gefunden!!!
--- Ende Zitat ---
Würde mich mal interessieren, was Sie da 1986 gefunden haben (und was uns allen möglicherweise auf den Pfaden des Definitionen-Dschungels behilflich sein könnte).
P.S.: Ich will nicht die alte Platte mit dem \"Norm\"Sondervertragskunden auflegen. Es geht mir hier nur um die Differenzierung \"Tarif- /Sondervertrag.
RR-E-ft:
@tangocharly
RuRo hat die alte Veröffentlichung der Allgemeinen Tarife aus 1986 ausgegraben (Zeitschriftanarchiv) und hatte dabei festgestellt, dass er von Anfang an nicht zu diesen veröffentlichten Allgemeinen Tarifen, sondern zu diesen gegenüber günstigeren Erdgas- Sonderpreisen beliefert wurde.
tangocharly:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
@tangocharly
RuRo hat die alte Veröffentlichung der Allgemeinen Tarife aus 1986 ausgegraben (Zeitschriftanarchiv) und hatte dabei festgestellt, dass er von Anfang an nicht zu diesen veröffentlichten Allgemeinen Tarifen, sondern zu diesen gegenüber günstigeren Erdgas- Sonderpreisen beliefert wurde.
--- Ende Zitat ---
Danke und ja ebend; -> wie sah diese Veröffentlichung denn im Einzelnen aus ?
(Die Versorger wollen ja die Bestpreiseinstufung immer noch als Grundversorgung deklarieren).
Navigation
[0] Themen-Index
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln