Energiepreis-Protest > E.ON Bayern

E.ON erhöht Gaspreise zum 01.08.2008

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RR-E-ft:
Ab 01.08.2008 will EBY 0,69 Ct/ kWh (netto) bzw. 0,82 Ct/ kWh (brutto) mehr für Erdgas.

E wie einfach hat ab heute den Preisdeckel aufgehoben und ist deshalb keinerlei Alternative mehr. Es handelt sich anscheinend um eine konzertierte Aktion der Münchner E.ON Energie, zu der E wie einfach und die sieben E.ON- Regionalversorger gehören.

Die Begründung des Unternehmens.

Zuletzt hatte E.ON Bayern die Gaspreise zum 01.01.2008 neu festgesetzt.

oberpfälzer:
Hallo Herr Fricke,

neben der Preiserhöhung will e.on wohl auch Klarheit schaffen bzgl. der Vertragsart Grundversorgung und Sondervertrag, da möglicherweise ältere Verträge nicht exakt oder nur schwer nach der Vertragsart bestimmt werden können (Vermutung meinerseits, da mein Vertrag von 2004 einerseits als Sondervertrag über 2 Ecken verstanden werden kann andererseits gab es damals nur ein 4-stufiges Tarifsystem und die automatische Einstufung in den preiswertesten Tarif und ich frage mich, was ist die Grundversorgung dabei?

In einem Beiblatt zur Preiserhöhung ist erwähnt, dass die 4 Tarife bei E.ON BestpreisGas als Sondervertrag zu verstehen sind. Zusätzlich gibt es die Grundversorgung in der ebenfalls 4 Tarifstufen genannt sind, aber die Preise etwas höher sind als im Sondervertrag.

Es wird darauf hingewiesen, dass E.ON - bei Einverständnis des Kunden - weiterhin die Konditionen BestpreisGas zur Anwendung bringt (und damit Sondervertrag besteht). Man kann dem allerdings bis 31.7. widersprechen und wird dann mit den Preisen der Grundversorgung beliefert.

Ob der Widerspruch sinnvoll ist, weiss ich allerdings nicht.

Schönen Tag.

Oberfranke:
Ich habe das von Oberpfälzer erwähnte EON-Schreiben ebenfalls erhalten.

Auch ich hatte vorher bereits die Einstufung mit Bestpreis.

Liegt im Widerspruch ein Vorteil bzw. wie soll man sich hierbei verhalten ?

oberpfälzer:
Hallo oberfranke,

ich habe nicht vor Widerspruch einzulegen. Aber natürlich werde ich weiterhin den Preisen und der Preiserhöhung widersprechen.

Schau mal Deine Vertragskonditionen an. Kann ja gut sein, dass Du einen Vertrag hast, der als Sondervertrag bezeichnet ist aber Du keine Vertragsunterschrift geleistet hast und damit ein Tarifvertrag (Grundversorgung) existiert. So habe ich zumindest die vielen Infos dazu hier im Forum verstanden. Unbilligkeitseinwand weiterhin notwendig.

Servus.

RuRo:
@oberpfälzer

Nichts ist so einfach wie es scheint. Aus einer fehlenden Unterschrift allein, kann keine Ableitung auf das Vertragsverhältnis geschlossen werden. Es kommt auf den Einzelfall an - eine schwierige Frage, deren Beantwortung den Juristen vorbehalten bleibt.

Ggf. erachten Sie diese Antwort nicht als befriedigend, endgültige Gewissheit wird Ihnen aber nur ein Rechtsstreit eröffnen, den Sie tunlichst nicht selbst anstreben  ;)

Die Dinge sind im Fluss und ich muss Ihnen gestehen, vor zwei Jahren war ich der festen Überzeugung Tarif- bzw. Haushaltskunde in der Grundversorgung zu sein. Heute bin ich mir sicher, dass wir Norm-Sondervertragskunden sind. Den Beleg dazu habe ich allerdings auch erst am heutigen Tag in einer alten Tarifbekanntmachung der örtlichen Presse aus dem Jahr 1986 gefunden!!!

Also, immer weiter dran arbeiten und nicht nachlassen, dann bringen wir die Angelegenheit zu einem sympatischen Ende.

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