Energiepreis-Protest > Stadtwerke Troisdorf
Komplette Energiesperre bei Insolvenz
superhaase:
Letzter Ausweg ist vielleicht:
In eine Wohnung in einem größeren Mietshaus ziehen, das eine Zentralheizung und zentrale Wasservorsorgung hat, so dass alle Nebenkosten über den Vermieter abgerechnet werden.
Ihre Frau sollte eine solche Wohnung anmieten können.
ciao,
sh
Black:
--- Zitat ---Original von bonita
es gibt hier vertragsfreiheit.niemand muss mit irgend jemandem einen vertrag abschließen.niemand hat auch ein recht auf energieversorgung.wenn die unternehmen,warum auch immer,nicht wollen,brauchen sie keine lieferverträge abschließen.
--- Ende Zitat ---
Es gibt in Deutschland für lebenswichtige Güter sehr wohl einen Kontrahierungszwang (solange Sie zahlen können). Es gibt entsprechende Urteile sogar, die ein Anrecht auf die Eröffnung eines Girokontos bei einer Bank bestätigen.
Haben denn ANDERE Versorger abgelehnt mit Ihnen oder Ihrer Frau einen Liefervertrag abzuschließen? Wie bereits gesagt, der Grundversorger kann Ihnen den Wechsel nicht verbieten. Ihr Anschluss und die zur Versorgung notwendigen Anlagen gehören nicht dem Grundversorger sondern dem Netzbetreiber. Mit dem können Sie/Ihre Frau einen sepparaten Netznutzungsvertrag abschließen. Das kann Ihnen der Netzbetreiber als Monopolist auch nicht verwehren.
Das Bundesverfassungsgericht hat einmal festgestellt, dass die Versorgung mit Energie Grundlage einer menschenwürdigen Existens ist.
Wenn alles nichts hilft, gehen Sie an die Presse.
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