Energiebezug > Gas (Allgemein)

Abschlag = zinsloser Kredit

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bjo:

--- Zitat ---Original von antagon
nun stellt sich doch die frage, wo die gas- und stromversorger mit den zinsen bleiben, die sie duch die vorauszahlungen einnehmen. auf meiner
abrechnung konnte ich bislang so einen posten nicht finden und das gesetz
regelt das soweit ich das beurteilen kann auch nicht.

gruß lodda
--- Ende Zitat ---

hallo,
sag deinem Versorger einfach das du weniger verbrauchen willst !
senke dan den Abschlag - > hat dann natürlich höhere Rechnungsabschlußkosten als Ergebnis!

antagon:
hi bjo,
sicher ist das eine möglichkeit aber auf eine vorauszahlung von 50 € werden die sich nicht einlassen wo meine abschlagszahlung jetzt bei 400 €/mtl. liegt. und selbst wenn würden sie mit meinem geld arbeiten und dafür zinsen bekommen wie von millionen anderen auch, die gas nur zum heizen verwenden und quasi von mai bis oktober dafür keine leistung erhalten. du schriebst in deiner erstem antwort, das sich abschläge immer
auf einen kompletten abrechnungszeitraum also 1 jahr beziehen.
das muss aber nicht so sein. mein stromversorger ewe hat einen zähler mit fernabfrage. wenn ich dort anrufe dann können die auf knopfdruck meinen verbrauch ablesen und den abschlag anpassen. das machen die auch in gewissen abständen ohne mich zu fragen(schöne neue welt, big brother lässt grüßen) und passen die abschlagszahlungen bei wesentlich höherem verbrauch einfach an. das wäre bei gas sicher auch möglich aber warum sollten sie das ändern, sie verdienen ja gut an unseren zinsen.
mir fällt da ein sicherlich hinkender vergleich ein aber ich glaube jeder würde wohl seinem tankwart einen vogel zeigen wenn der auf einmal einen
monatlichen abschlag verlangen würde auf den sprit den ich voraussichtlich verfahre.  :rolleyes:

nkh:
Dein Tankwart würde dir aber auch den Vogel zeigen, wenn du ein Jahr tanken willst, ohne zu zahlen, er die Zinsen übernehmen muss für das Benzin, das er monatlich für dich einkaufen muss und du am Ende des Jahres einen Betrag zahlst.

Also bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Der Abschlag sollte in der Höhe dem zu erwartenen Verbrauch entsprechen, ist dies so, ist es fair für beide Seiten, der Versorger kauft das Gas monatlich ein und hat auch hierfür monatlich zu zahlen. Deshalb kann er die \"Millionen\" auch nicht anlegen, die bekommt nämlich der Vorlieferant.

Und in anderen Bereichen, z.B. Versicherungen zahlst du im Januar z.B. schon für das ganze Jahr, das finde ich persönlich viel ungerechter als ein Abschlagsverfahren.

jroettges:
Viele Versorger haben ein rollierendes Abrechnungssystem. Jeden Monat bekommen die Kunden in einem bestimmten Gebiet ihre Abrechnung.

Es gibt also auch Leute, deren Abrechnungstermin am Beginn der Heizperiode liegt und die das Gas des vergangenen Winters quasi den ganzen Sommer über \"auf Pump\" bekommen haben.

Wie man sieht, ist es für die Versorger fast ein Nullsummenspiel., während die Kunden recht unterschiedlich behandelt werden.

Black:

--- Zitat ---Original von antagon
schönen dank für den verweis auf das gesetz. ich weiß zwar nicht ob ich grundversorgter kunde bin
--- Ende Zitat ---

Ich sage jetzt mal pauschal, wenn Sie die Energie nicht gewerblich, sondern nur für den Haushalt nutzen und nicht ausdrücklich einen speziellen Tarif \"gebucht\" haben oder  bewußt zu einem günstigen Anbieter gewechselt sind, dann sind Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Grundversorgung.




--- Zitat ---Original von antagonaber das gesetz ist in anderer hinsicht interessant. wenn ich das nämlich richtig verstehe, dann ist man nicht zwingend verpflichtet abschlagszahlungen zu leisten: leisten man nämlich barsicherheiten, so ist geregelt, das die nach dem
basiszinssatz verzinst werden müssen.nun stellt sich doch die frage, wo die gas- und stromversorger mit den zinsen bleiben, die sie duch die vorauszahlungen einnehmen. auf meiner
abrechnung konnte ich bislang so einen posten nicht finden
--- Ende Zitat ---

Sie verwechseln hier den \"Abschlag\" § 13 Strom/GasGVV mit der \"Vorauszahlung\" § 14 Strom/GasGVV.

Abschläge kann der Versorger immer verlangen und muss diese auch nicht verzinsen. Vorauszahlungen dagegen kann er nur in begründeten Einzelfällen verlangen und diese kann der Kunde über eine verzinsbare Sicherheitsleistung umgehen.

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