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Abschlag = zinsloser Kredit

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antagon:
Hallo zusammen, ich bin neu hier und orientiere mich grad mal in diesem forum. hab mal versucht etwas über abschlagszahlungen oder vorauszahlungen zu finden, das was ich gesucht habe hab ich aber nicht gefunden. sollte jemand zu diesem thema schon etwas gepostet haben, dann seht es mir bitte nach und schickt mir freundlicherweise einen link dorthin.

so nun aber meine frage: ich zahle an meinen gaslieferanten (eon hanse)
einen monatlichen abschlag, der von denen festgelegt wurde und sich nach dem vorjahresverbrauch richtet. jetzt (d.h. seit 01. Mai) heize ich
nicht mehr (brauche gas auch nur zum heizen) also gebe ich ja mit meiner
vorauszahlung eon einen zinslosen kredit denn ich verbrauche ja kein gas.
in den wintermonaten ist das ja anders, da verbrauche ich mehr gas als ich vorauszahlung leiste, somit hebt sich das mit dem zinslosen kredit ja wohl teilweise wieder auf. da ich denen keine einzugsermächtigung gebe und die monatlichen zahlungen nicht immer zu einem bestimmten termin zahle sondern dann wenn ich das geld habe kommt es auch mal vor, das ich einen halben oder ganzen monat im rückstand bin. die mahnung die dann
kommt enthält dann gleich 5 € Mahnkosten was ich frech finde.
weiß jemand von euch, ob es zulässig ist mahnkosten in diesem fall geltend machen zu können? wie verhält es sich überhaupt mit der verzinsung der abschlagszahlungen? werden zinsen gezahlt wenn am ende des jahres ein guthaben herauskommt (hab letztes jahr 700 € zurückbekommen)

wie schon gesagt sollte es schon einen post zu diesem thema geben wäre ich über einen link dahin erfreut.

gruß lodda

bjo:
Hallo,

- Abschläge beziehen sich immer auf auf einen kompletten Abrechnungszeitraum d. h . ca. 1 Jahr

- Abschlagshöhe ermittelt sich aus dem Jahresverbrauch + Preis zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung!

- wenn du einen Minderverbrauch für das kommende Jahre erwartest
kannst du deinen Versorger dies mitteilen und den Abschlag anpassen!

- Mahngebühren bei nicht zahlen von anerkannten Forderungen sind rechtens!

Tip:
- Widerspruchsschreiben hinschicken
- Abschläge selbst ermitteln (Forum)
- Abschläge + selbst erstellte Jahresrechnung pünktlich zahlen
(Terminüberweisung)

antagon:
hallo bjo,

danke für die antwort. ich habe mal bei eon auf der website versucht rauszubekommen wo das mit den abschlägen geregelt ist aber ich finde dort keine geschäftsbedingungen oder detaillierte berechnungen wo das geregelt ist. denn irgendwie befriedigt mich die antwort nicht, das sich der abschlag auf einen kompletten abrechnungszeitraum bezieht. ich denke da an millionen gasabnehmer die monat für monat vorauszahlungen leisten die bei den gasunternehmen die konten prall füllen und zinsen bringen.
das müssen doch millionen sein über deren verbleib man nichts erfährt.

die bilanz von eon besagt lediglich:
Den vergleichsweise hohen Zahlungseingängen aufgrund der Abrechnung von Kunden stehen
insbesondere höhere Vorauszahlungen für den Gasbezug und durch Steuererstattungsansprüche
gegenüber, so dass sich der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit gegenüber dem Vorjahr
um 203,6 Mio. € auf 168,5 Mio. € erhöht hat.

gruß lodda

Black:
Wenn Du grundversorgter Kunde bist, ist das Thema Abschlag in § 13 GasGVV geregelt.

antagon:
schönen dank für den verweis auf das gesetz. ich weiß zwar nicht ob ich grundversorgter kunde bin aber das gesetz ist in anderer hinsicht interessant. wenn ich das nämlich richtig verstehe, dann ist man nicht zwingend verpflichtet abschlagszahlungen zu leisten:

http://www.buzer.de/gesetz/7425/a146094.htm

leisten man nämlich barsicherheiten, so ist geregelt, das die nach dem
basiszinssatz verzinst werden müssen.

http://www.buzer.de/gesetz/7425/a146095.htm

nun stellt sich doch die frage, wo die gas- und stromversorger mit den zinsen bleiben, die sie duch die vorauszahlungen einnehmen. auf meiner
abrechnung konnte ich bislang so einen posten nicht finden und das gesetz
regelt das soweit ich das beurteilen kann auch nicht.

gruß lodda

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