Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Machtlose Kartellbehörde  (Gelesen 2643 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline kamaraba

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.017
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.faire-energiepreise.de
Machtlose Kartellbehörde
« am: 09. Juni 2008, 14:58:00 »
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Machtlose Kartellbehörde
« Antwort #1 am: 09. Juni 2008, 15:10:47 »
Es ist fraglich, ob die Erdgasimportverträge in den Anwendungsbereich der Verträge über die Europäische Gemeinschaft (EGV) und des deutschen Kartellgesetzes (GWB) fallen.

In den Anwendungsbereich des GWB fallen indes die Verträge zwischen deutschen Importeuren und deren Kunden. In Letzteren ist oft eine Kopplung vorgesehen, die sachlich nicht zu rechtfertigen ist, weil sie nicht auf die nominale Änderung der Erdgasimportpreise abstellt.

Sachlich gerechtfertigt erschiene in solchen Verträgen hinsichtlich des Anteils am Gasbezugspreis, der auf den Wert der Ware Gas und nicht auf dessen Transportkosten (Netzkosten) entfällt, eine Indexierung auf die Erdgasimportpreise (Wert der Ware an der deutschen Grenze).

Offline wulfus

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 318
  • Karma: +0/-0
Machtlose Kartellbehörde
« Antwort #2 am: 10. Juni 2008, 08:26:29 »
... und wie heißt es doch gleich im EnWG ...
Zitat
§ 1 Zweck des Gesetzes
(1) Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente
und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas.

(2) Die Regulierung der Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze dient den Zielen der Sicherstellung
eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der Versorgung mit Elektrizität und Gas und
der Sicherung eines langfristig angelegten leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebs von Energieversorgungsnetzen
.
Was haben wir doch für \"märchenhafte\" Gesetze!
Und wer sorgt für die Umsetzung?

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Machtlose Kartellbehörde
« Antwort #3 am: 10. Juni 2008, 12:06:44 »
@wulfus

Warum sollte etwa die russische Gazprom beim Abschluss eines Erdgasliefervertrages in Moskau oder Irkutsk diesem deutschen Gesetz unterliegen?

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz