Die Hinweise zur Kundenanlage stehen in der AVB, heute AVBELT.
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die
Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBElt)
(2) Die Anlage darf außer durch das Elektrizitätsversorgungsunternehmen nur durch
einen in ein Installateurverzeichnis eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens
eingetragenen Installateur nach den Vorschriften dieser Verordnung und nach anderen
gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der
Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Das
Elektrizitätsversorgungsunternehmen ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu
überwachen.
Ach und übrigens, ist in dem Fall nicht der Netzbetreiber entscheidend und nicht der Versorger?