Energiepreis-Protest > ENTEGA
Stromsperre trotz Lieferantenwechsel?
Ente:
Hallo,
ich erkundige mich hier für meine Lebensgefährtin die es selber nicht mehr kann, weil sie pflegebedürftig ist (Pflegestufe III) .
Sie hat heute die Mitteilung von der hier im Forum schon mehrfach negativ besprochenen ENTEGA Vertrieb GmbH bekommen, die wegen strittiger Forderungen die Energieversorgung unterbrechen lassen will, Mitte Juni, wenn bis dahin nicht alles bezahlt wäre.
Soweit klar, die hätten das Recht dazu (Bananen-Republik Deutschland und Rechtsstaat, ha ha). Ich will jetzt auch garnicht die lange Vorgeschichte breittreten, bin sowieso von dem ENTEGA-\"Kundenservice\"und meiner allgemeinen Situation so extrem genervt, das ich garnichts mehr kann!
Seit einem Vierteljahr schreibe ich dieser ehrenwerten Firma schon Briefe per Einschreiben/Rückschein, auch den Geschäftsführer persönlich habe ich angeschrieben, man ignoriert alles und schickt nur die Standard-Mahnungen, Inkasso-Ankündigungen, Stromunterbrechungsdrohungen, und das einer sehr kranken Frau. Das ist nach meinem Rechtsempfinden Nötigung.
Ich hatte das alles schon kommen sehen und einen Lieferantenwechsel veranlasst. Der neue Lieferant hat auch schon den Versorgungswechsel zum 1.6.2008 bestätigt und begrüsst meine Lebensgefährtin als Neukundin.
Damit dachte ich, wäre der ENTEGA die Möglichkeit der Erpressung mittels Stromsperre genommen, und die könnten dann, wie es jedem frei steht, ihre vermeindlichen Forderungen auf dem üblichen Rechtsweg einklagen.
Heute habe ich gleich beim neuen Lieferanten angerufen, die Situation geschildert und gefragt, ob der alte Lieferant eine Stromsperre veranlassen könne, obwohl kein Vertragsverhältnis mehr besteht. Die Antwort hat mir die Sprache verschlagen: Ja, der Zähler usw., würde denen ja weiterhin gehöhren, der neue Lieferant wäre nur Mieter für die erforderlichen Einrichtungen um den Endkunden mit Strom zu versorgen. Das sei so üblich und sie würden das selbstverständlich auch so handhaben. Saft=Strom. Alles Saft-Läden!! Allerdings muss ich dazu sagen, dass ich diese Auskunft von den freundlichen Damen des (ich wage es garnicht zu schreiben, ich kann dieses Wort nicht mehr hören!) \"Kundenservice\" bekommen habe, die wohl nicht diese Arbeit machen würden, wenn sie ein abgeschlossenes Jurastudium vorweisen könnten ...
Na ja, kann sein dass die Stromversorger sich ihr eigenes Rechtssystem geschaffen haben, ich wundere mich bald über garnichts mehr.
Im Internet habe ich zu dieser speziellen Rechtsfrage nur eine Aussage eines Prof. von eine Fh gefunden, der meint, nach einem Anbieterwechsel müsste eine eventuelle Stromsperre selbst dann aufgehoben werden, wenn eine konzernzugehörige Versorgungs-\"Tochter\"des Netzbetreibers(=Eigentümer, vermutlich) noch offene Forderungen geltend macht. Einer sog. Inkasso-Sperre widerspräche §14 Abs.6 StromnetzzugangsVO und §1 Abs.5 StromGVV. Das entspricht meiner unmassgeblichen Laienrechtsauffassung.
Mein Prblem: Wir müssen zum Anwalt und um Rat fragen. Das will meine Lebensgefährtin nicht. Kostet Geld!
Ich bin so sauer! Ich werde sie weiter füttern und auf den Topf setzen, aber ich mache nichts mehr mit Behörden und Krankenkassen und unverschämten Stromlieferanten usw., da soll sie entweder alles selber machen oder sich einen anderen Blöden suchen.
Also meine Frage: Darf die Entega, obwohl schon seit dem 1.6.2008 kein Vertragsverhältnis mehr besteht, eine \"Inkasso-Sperre\" veranlassen?
Für kurze Antworten wäre ich dankbar,
VG
ente
bjo:
--- Zitat ---Original von Ente
Also meine Frage: Darf die Entega, obwohl schon seit dem 1.6.2008 kein Vertragsverhältnis mehr besteht, eine \"Inkasso-Sperre\" veranlassen?
VG
ente
--- Ende Zitat ---
Hallo,
NEIN!
es besteht kein Vertragsverhältnis mehr, somit auch kein Zugriff auf den Zähler! Hilfsweise Hausverbot erteilen!
Der ehemalige Lieferant muß seine (berechtigte) Forderung auf dem Rechtsweg durchsetzen!
Mehr dazu hier im Forum!
Ente:
Hallo bjo,
danke für die prompte und eindeutige Antwort.
In diesem Haus mit mehreren Wohneinheiten sind die Stromzähler in einem separaten Zählerraum untergebracht. Abgeschlossen; Schlüssel hat eine Mieterin im Haus, die bei Bedarf aufschliesst.
Denke mal, dass ein Hausverbot nur für die eigene Wohnung ausgesprochen werden kann, oder wirklich fürs gesammte Haus?
Entega kommt auch nicht selber, sondern beauftragt den \"Netzbetreiber\", wohl auch zum Konzern gehörig, aber mir nicht bekannt. Den müsste ich auch ins Hausverbot mit einschliessen.
Hausverbot scheint in diesem Fall eine stumpfe Waffe zu sein. Wer hat damit schon Erfahrungen gesammelt, wie verfahre ich da am besten?
VG
ente
Eis:
Flugs den Versorger wechseln ist ein bekanntes und beliebtes Vorgehen bei säumigen Zahlern. Auch in einer Bananenrepublik...
Der Stromzähler ist und bleibt Eigentum des Netzbetreibers. Der Zugang zu diesem Zähler kann auch auf dem Weg einer Zutrittsklage erwirkt werden.
Hausverbot kann nur für die Privaträume des Mieters ausgesprochen werden, alles andere wäre Sache des Hauseigentümers.
Die übliche Vorgehensweise ist folgende: Der säumige Zahler setzt den Altlieferanten in Kenntnis über den Vertragsabschluss mit dem (neuen) Fremdversorger. Daraufhin wird im Normalfall keine Sperrung durchgeführt, sondern der Rechtsweg (Mahn und Klage) beschritten.
Allerdings sollte man beim neuen Versorger keine neuen offenen Forderungen produzieren. Denn in dem Fall wird das Vertragsverhältnis ohne langes Federlesens beendet, der säumige Zahler fällt in die Grundversorgung des Altlieferanten und somit besteht dann wieder Zugriffsrecht auf den Zähler, auch für Altschulden...
RR-E-ft:
@Eis
Es gibt keine Fremd- oder Gastversorger, sondern nur den bisherigen und den neuen bzw. derzeitigen Lieferanten. ;)
Der bisherige Lieferant hat kein Recht, den Zähler vom Netzbetreiber sperren zu lassen, weil er schon kein Vertragspartner mehr ist. Der Netzbetreiber selbst hat auch keine offenen Forderungen gegen den Kunden, mithin kein eigenes Recht zur Sperrung.
Der Mieter kann auch Hausverbot für ein Mietshaus erklären und dieses Hausverbot ausdrücklich auf den Fall des Betretens zum Zwecke der Sperre beschränken. Ein probates Mittel, um Sperrungen abzuwehren.
Die Sperrklage setzt einen Anspruch auf Sperrung voraus, der schon nicht besteht, s. o. Selbstredend verliert der Netzbetreiber hierdurch nicht sein Eigentum am Zähler. Um das Eigentumsrecht am Zähler geht es dabei überhaupt nicht, sondern um das Recht auf Zutritt zum Zwecke der Sperre.
Unter welchen Umständen der neu abgeschlossene Vertrag vom derzeitigen Lieferanten gekündigt werden kann, richtet sich nach diesem Vertrag selbst.
Bei einer berechtigten Stromsperre handelt es sich um die Ausübung eines speziell gestalteten Zurückbehaltungsrechts. Es handelt sich also um kein Mittel, um bereits entstandene, ggf. streitige Forderungen durchzudrücken bzw. abzupressen.
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