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Autor Thema: Das Kleingedruckte  (Gelesen 6841 mal)

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Offline elektron

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Das Kleingedruckte
« am: 27. Mai 2008, 13:46:38 »
Hallo,

haben eben mal einen Blick in die AGB von E-wie-einfach geworfen:

Zitat
...
3. Vertragsänderungen und ordentliche Kündigung des Vertrages durch E WIE EINFACH
...
(2) Der Gasliefervertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von E WIE EINFACH oder dem Kunden mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt wird.
...
8. Preisanpassung
...
(2) Preisanpassungen werden von E WIE EINFACH mit einer Frist von sechs Wochen vor Laufzeitende in Schriftform mitgeteilt.
...
Streng genommen hätte der Kunde also keine Zeit mehr, darauf per Kündigung zu reagieren Und wie steht\'s mit dem Sonderkündigungsrecht?! Davon finde ich nichts ...


Frage an die E-wie-einfach-Kunden hier im Forum: Wann habt ihr derlei Mitteilungen denn erhalten?

elektron

Offline nomos

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Das Kleingedruckte
« Antwort #1 am: 27. Mai 2008, 15:39:34 »
Zitat
Original von elektron
haben eben mal einen Blick in die AGB von E-wie-einfach geworfen:
Zitat
...
3. Vertragsänderungen und ordentliche Kündigung des Vertrages durch E WIE EINFACH
...
(2) Der Gasliefervertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von E WIE EINFACH oder dem Kunden mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt wird.
...
8. Preisanpassung
...
(2) Preisanpassungen werden von E WIE EINFACH mit einer Frist von sechs Wochen vor Laufzeitende in Schriftform mitgeteilt.
...
Streng genommen hätte der Kunde also keine Zeit mehr, darauf per Kündigung zu reagieren Und wie steht\'s mit dem Sonderkündigungsrecht?! Davon finde ich nichts ...

Frage an die E-wie-einfach-Kunden hier im Forum: Wann habt ihr derlei Mitteilungen denn erhalten?
    @elektron, an den Vertragsbedingungen ist eigentlich wenig auszusetzen. Ich kann da keine unfairen Reglungen zum Nachteil für den Kunden erkennen.

    Die genannte Regelung und Bindung ist eine Vorteil für den Kunden und bindet nur E WIE EINFACH. Steht doch schon in der Überschrift:
    Vertragsänderungen und ordentliche Kündigung des Vertrages
durch E WIE EINFACH!

Die Regelung für die Kündigung durch den Kunden steht hier:

5. Kündigung des Vertrages durch den Kunden
(1) Der Vertrag kann vom Kunden jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.[/list]

Offline elektron

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Das Kleingedruckte
« Antwort #2 am: 27. Mai 2008, 20:35:41 »
Hallo, nomos,

du hast Recht - da hatte ich wirklich nicht genau genug gelesen ...  :O

elektron

 

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