Energiepreis-Protest > DEW21 - Dortmunder Energie und Wasserversorgung
DEW21 erhöht Gaspreise
RR-E-ft:
@dymas
Mit dem Angebot kann etwas nicht stimmen, wenn sich mit dem Grundpreis in Höhe von 105,60 € netto die Gasnetzkosten (Monatsgrundpreis, Kosten Messung, Abrechnung) nicht abdecken lassen:
http://www.dew21.de/Default.aspx/g/621/l/1031/r/-1/t/590307/on/590307/a/11/id/635724
http://www.dew21-netz.de/Default.aspx/g/621/l/1031/r/-1/t/536740/on/536740/a/13/id/578408/P/0/LK/-1
In der Abnehmergruppe G3 beträgt bereits der monatliche Grundpreis für die Bereiststellung des Gasnetzes 13,10 € netto, jährlich also 157,20 €.
Das sollten die Kartellbehörden mal checken. Möglicherweise sind auch die Gasnetzentgelt völlig überzogen, wenn man eigenen Gaskunden weniger abnimmt, als die Netznutzung andere Lieferanten kosten soll.
dymas:
Hm, schwere Kost, aber wenn ich diese Bedingungen richtig interpretiere, ist das Preissystem der DEW21 damit nicht vereinbar.
Die gestalten das so, dass man in verschiedene Tarife wechseln kann und je nach Nutzung einen geringeren Grundpreis bei erhöhtem Verbrauchspreis bzw. umgekehrt hat.
Mir wäre es da lieber einen akurat berechneten Verbrauchspreis bei aufgeschlüsselten Arbeitsentgeldern zu haben. Im Moment hab ich ja keine Ahnung, für was ich wirklich bezahle, da die sog, Konzessionsabgaben und die Arbeitsentgelder irgendwo im Jahresgrundpreis und Verbrauchspreis verschwinden.
Für einen sog. Sondervertrag wär das wohl ok aber nicht für einen Vertrag nach Grundversorgung.
Seh ich das so in etwa richtig?
Edit: Ah jetzt versteh ich sie, wir Kunden müssen weniger Zahlen als Drittversorger, die nur an eigene Kunden durchleiten möchten. Soviel zum Thema \"Liberalisierung\".
RR-E-ft:
@dymas
Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick darüber, ob bei Vertragsabschluss ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen wurde und ob darin etwaig eine Preisänderungsklausel enthalten ist.
Die Preisgestaltung kann nicht in Ordnung sein.
Bei Erdgas online verzichtet der Kunde auf Sevice des Gaslieferanten DEW21. Dafür verinngert sich der Grundpreis.
Der Grundpreis des Gaslieferanten DEW21 ist dann aber viel geringer als der Betrag, denn Drittlieferanten für Netznutzung, Messung, Abrechnung ihrer Kunden an DEW21 Netz zahlen sollen.
Bleibt als Erklärung eigentlich nur, dass alle Drittlieferanten mit den Netzentgelten den Service des Gaslieferanten DEW21 mitfinanzieren sollen.
Unglaublich !!!
dymas:
Und was kann man da tun? Die Kartellbehörde anmailen und einen Link ins Forum mitschicken? -.-
dymas:
Sehr geehrter Herr *****,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage zum Thema „DEW21 Unregelmäßigkeiten bei den Gasnetzentgelten?“, die mir zur Beantwortung weitergeleitet wurde.
Mit großem Interesse habe ich Ihr Schreiben, mit dem Sie auf eventuelle Missstände bei der Gestaltung der Netzentgelte der DEW21 hinweisen, zur Kenntnis genommen. Sie führen aus, dass beim Gas.online-Tarif des Unternehmens die Netznutzungsentgelte für Endkunden niedriger ausfallen als für Drittanbieter. In diesem Zusammenhang geben Sie zwei von Ihnen ermittelte Preise für die monatliche und jährliche Netznutzung an. Leider ist es uns anhand der gelieferten Informationen nicht möglich, die diesen Preisen zugrunde liegende Rechnung nachzuvollziehen. Das auf der Internetseite der DEW21 ausgewiesene und genehmigte Preisblatt findet für alle Netzkunden gleichermaßen Anwendung. Eine Unterscheidung zwischen Endkunden und Drittanbietern ist für uns nicht ersichtlich.
Sollte es Ihnen um den Unterschied zwischen den Endverbraucherpreisen – nicht den reinen Entgelten für die Netznutzung – im „normalen“ Tarif im Vergleich zum Online-Tarif gehen, so steht es dem nicht regulierten Energievertrieb frei, Preisdifferenzierungen nach Kundengruppen vorzunehmen. Aufgrund des geringeren Aufwands bei der Betreuung von Online-Kunden erscheint der niedrigere Preis folgerichtig.
In diesem Zusammenhang muss ich Sie darauf hinweisen, dass die Regulierungsbehörden, u.a. auch die Bundesnetzagentur, nicht für die Regulierung von \"Tarifen\" i.S.v. Endkundenpreisen zuständig sind. Die Regulierungsbehörden genehmigen lediglich die Netzentgelte, die dann natürlich Eingang in die Tarife finden.
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