Energiepreis-Protest > Stadtwerke München

SWM erhöhen Gaspreise

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RR-E-ft:
SWM erhöhen Gaspreise

joli:
lieber herr fricke, wie sollen wir reagieren darauf?
ich zahle weiter mtl. den verminderten gaspreis, nach selbstablesung..  Soll ich erneut widerspruch einlegen gegen die erhöhung und den alten preis als richtig wiederholen?
beste grüsse von joli

RR-E-ft:
@joli

Wenn man mit der Preisneufestsetzung durch den Versorger nicht einverstanden ist, egal ob als Kunde in der Grundversorgung oder als Sondervertragskunde, so sollte man den geänderten (neu festgesetzten) Preisen unverzüglich schriftlich widersprechen, das Recht zur einseitigen Leistungsbestimmung des Versorgers gem. § 315 Abs. 1 BGB  bestreiten und hilfsweise den neu festgesetzten Preis insgesamt, bestehend aus Grund- und Arbeitspreis, gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB  als unbillig rügen.

Das Kürzen darf man nicht vergessen, da der Widerspruch sonst halbwegs nutzlos ist.

joli:
Herzlichen Dank, werden wir sofort machen. Toll dass Sie so rasch antworten!

UD-13:
SWM erhöhen Gaspreis

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