Energiepreis-Protest > Bayerngas
Bayerngas GmbH München (Vorlieferant)
RR-E-ft:
http://www.bayerngas.de soll Vorlieferant unter anderem der Stadtwerke München und der Erdgas Südbayern wie auch der Erdgas Schwaben sein.
Größter Gesellschafter der Bayerngas sind die Stadtwerke München.
Laut den Geschäftsberichten der Bayerngas haben sich deren Umsätze und Kosten der Gaslieferungen in den Jahren 2002 bis 2006 wie folgt entwickelt:
Gasabsatzzahlen
Bayerngas GmbH München laut Geschäftsberichten
2002 2003 2004 2005 2006
Absatz in Mrd. kWh 59,90 62,50 64,80 67,70 66,80
Erlöse in Mio. € 1122,30 1316,30 1307,00 1623,60 1905,60
Bezug in Mio. € 1075,20 1261,60 1252,90 1555,00 1826,40
DErlös in Ct/ kWh 1,87 2,11 2,02 2,40 2,85
DAufwand in Ct/ kWh1,79 2,02 1,93 2,30 2,73
DMarge in Ct/ kWh 0,08 0,09 0,08 0,10 0,12
Es wird ersichtlich, dass der durchschnittliche Materialaufwand für den Gasbezug von 2003 auf 2006 lediglich um 0,71 Ct/ kWh angestiegen ist und somit sogar hinter dem Anstieg der Erdgasimportpreise (0,91 Ct/ kWh) zurückblieb.
Es wird weiter ersichtlich, dass der durchschnittliche Erlös beim Gasabsatz von 2003 auf 2006 lediglich um 0,74 Ct/ kWh gestiegen ist, größer als der Anstieg des Materialaufwandes war und deshalb eine Erhöhung der durchschnittlichen Rohmarge (durchschnittliche Erlöse abzüglich durchschnittlicher Materialaufwand= durchschnittliche Bezugskosten) zu verzeichnen war.
Viele von Bayerngas belieferte Gasversorger behaupten hingegen, Bayerngas habe ihnen gegenüber die Preise seit 2004 sogar um ca. 1,70 Ct/ kWh erhöht, was angesichts der Kostenentwicklung bei Bayerngas durch nichts zu rechtfertigen wäre.
ESG-Rebell:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Bayerngas soll Vorlieferant ... der Stadtwerke München ... sein.
Größter Gesellschafter der Bayerngas sind die Stadtwerke München.
--- Ende Zitat ---
Leider sahen sich auch die Stadtwerke München gezwungen, die gestiegenen Vorlieferantenpreise an ihre Kunden weiterzugeben.
So war es doch auch hier - nicht wahr?
Wen überascht ein solcher Gestaltungsmissbrauch zur Umgehung der Bestimmungen des EnWG noch?
Leider gab es in der Vergangenheit Verfahren, in denen die Beziehungen zwischen Endversorger und Vorlieferant bewusst ausgeklammert worden sind (Verweise müsste ich erst noch raussuchen).
Umso wichtiger, dass Fälle wie dieser öffentlich bekannt werden.
So dürfte es Verbrauchern zukünftig leichter fallen, Abhängigkeiten zwischen ihrem Versorger und dessen Vorlieferanten plausibel zu behaupten und einen juristischen Durchgriff auch auf den Vorlieferanten zu ermöglichen:
* Unbilligkeit der Vorlieferantenpreise
* Fehlender Widerstand des Endversorgers gegen überhöhte Preisfestsetzung des Vorlieferanten
Gruss,
ESG-Rebell.
RR-E-ft:
@ESG- Rebell
Bei Bayerngas gibt es die Zahlen immer gleich auf Seite 2 der Geschäftsberichte.
Bei anderen muss man länger suchen.
Nimmt man die Geschäftsberichte der Erdgasimporteure näher unter die Lupe, ergibt sich nichts anderes, siehe VNG, EWE....
Deren durchschnittlichen Gasbezugskosten sind nicht oder nur unwesentlich stärker gestiegen als die Erdgasimportpreise.
Man hätte es auch nicht anders erwartet.
Beim Letztverbraucher kommt der zwischenzeitliche Anstieg der Erdgasimportpreise hingegen etwa mit dem Faktor 2 an.
marten:
Den Geschäftsbericht von Bayerngas und deren Gesellschafterstruktur sollte sich mal das Landgericht München in Hinblick auf der vom Bund der Energieverbraucher unterstützen Berufungsverhandlung anschauen.
( Stadtwerke München mit 44,5 % beteiligt an Bayerngas)
Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Zumal die Stadtwerke München die Gaspreise zum 01.July 2008 um durchschnittlich 10 % erhöhen.
Und das wieder mal mit gestiegen Beschaffungskosten begründen.
Wie passt das zusammen?
Gruss
marten
RR-E-ft:
@marten
Das passt wohl nicht zusammen.
Zunächst muss aber erst einmal jemand in einem anhängigen Verfahren einen Schriftsatz an das Gericht verfassen, in dem die Zusammenhänge und Zahlen dargelegt und unter Beweis gestellt werden. Von sich aus und außerhalb konkreten Parteivortrags interessiert sich kein Gericht dafür.
Gerichte prüfen von sich aus überhaupt nichts (§ 308 ZPO).
Die Geschäftsberichte der Jahre 2003 bis 2006 der Bayerngas liegen vor.
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