Energiepreis-Protest > Stadtwerke Kleve / Niederrhein
Forderung wegen BGH 36/06 Urteil
ESG-Rebell:
Auch die Stadtwerke Kleve versuchen jetzt doch noch, mit Hilfe des BGH 36/06-Urteils ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen.
Siehe hier: http://de.geocities.com/drfghde/EnBW-AG/Docs/SWK-BGH-36-06.pdf
Hatte mich schon gewundert, wann und ob die es auch tun.
Habe mir gerade nochmal die von Herrn Fricke und dem BdE empfohlene Musterantwort BGH durchgelesen. Sie ist meines Erachtens bis heute aktuell und kann unverändert auch für die Stadtwerke Kleve angewendet werden.
Bei den Kunden der SWK handelt es sich wohl durchgehend um Tarifkunden, weil die SWK keine gesonderten Lieferverträge vereinbaren und alle Kunden zu denselben Grundtarifen beliefern.
Die Musterantwort deckt beide Fälle (Sonderkunde / Grundversorgter) ab. Das kann aber nicht schaden.
Kleiner Service für alle Klever Gaskunden:Blanko Formular für die SWK.
Gruss,
ESG-Rebell
tangocharly:
Dass der BGH in seiner Entscheidung vom 13-06-2008 der Versorgerwirtschaft einen Freibrief erteilt haben könnte, es müßten im Rahmen der Billigkeitsprüfung keine Kalkulationsgrundlagen bekannt gegeben werden, ist falsch.
Zum einen ist die Rechtslage seit der Entscheidung des VIII. Senats vom 02.10.1991 immer noch gültig. Zum anderen beruht diese Auffassung des Versorgers auf einer Fehlinterpretation der RdNr. 12 des Urteils vom 13-06-2008.
Also richtig; - nicht einschüchtern lassen - das ist ja auch das Ziel dieser Mitteilung.
Und wenn man dann noch die Schlußzeilen würdigt, wodurch um \"Entschuldigung\" für die hohen Preise gebeten wird, indem auf das soziale Engagement und darauf, dass die Erträge ja in der Kommune bleiben, hingewiesen wird, dann kommt doch schon wieder Freude auf.
Lawyerboy:
Da ich solch ein Schreiben auch bekommen habe, würde ich mich freuen, wenn sich auf diesen Wege noch andere Betroffene melden würden.
MfG
Lawyerboy
Lawyerboy:
Im nachfolgenden Link wurde auf die Verjährung, die unter Vorbehalt gezahlten Beträge, geschrieben:
OLG Thüringen, Urt. v. 26.09.2007 – 2 U 227/07, Verjährung bei Zahlung unter Vorbehalt
Nun zu meiner Frage: Wenn ich nun heute, gem. Forderung der Sw Kleve, die geforderte Nachzahlung unter Vorbehalt leiste, bis wann könnte ich die Zahlung, über ein Rückforderungsprozeß, einklagen?
tangocharly:
Dazu können Sie sich schnell orientieren, wenn Sie sich die Entscheidung des
BGH, 19.03.2008, Az.: III ZR 220/07
auf den Rechner holen. Dort dann die Randziffer 6 ansteuern.
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