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Autor Thema: Vielleicht doch aktiv Feststellungsklage wie in Heilbronn ?  (Gelesen 3536 mal)

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Offline BerndA

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Hallo Herr RA Fricke,

ich hätte da noch einmal eine kurze Frage:

ich befürchte natürlich, wie viele andere Verweigerer auch, daß die EVU´s die verbleibenden Zeit bis zum Jahresende nutzen werden,  sich weitere \"juristische Tricks \" auszudenken, um die Argumentationen im Zusammenhang mit § 315 BGB, insbesondere die an sich völlig schlüssige Begründung des \"Heilbronner Urteils\" im Einzelfall auzuhebeln.

Einzelne Richter könnten dann bei Klagen der EVU´s  gegen die Verbraucher evtl. doch zu Gunsten der EVU´s urteilen, da es dem \"juristischen Stab\" des EVU´s durch den Zeitgewinn bis zum Jahresende oder bis zur Erstellung der Jahresendabrechnung gelingen könnte, durch neue Erkenntnisse diese Entscheidung in Heilbronn argumentativ und juristisch zu kippen.

Offensichtlich trifft man sich ja schon jetzt des Häufigeren, um gemeinsam weiteres Vorgehen zu planen.

Wäre es deshalb nicht sinnvoll, der Argumentation des \"Heibronner Urteils\" jetzt durch eine aktive Feststellungsklage gegen den eigenen Energieversorger zu folgen ?

Was halten Sie davon ?

Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland :wink:

B. Ahlers

Offline RR-E-ft

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Vielleicht doch aktiv Feststellungsklage wie in Heilbronn ?
« Antwort #1 am: 27. April 2005, 22:12:51 »
@BerndA

Warum Geld für eine Klage in die Hand nehmen, wenn es auch anders geht?

Sie behalten Ihr Geld und haben Ihre Ruhe. Der Versorger will doch gar nicht klagen. Er behält sich doch immer nur entsprechende Schritte vor. Das bedeutet nichts anderes, als dass er diese Option nicht aufgibt. Wer hätte das auch von ihm erwartet?

Wenn der Versorger unbedingt klagen will, bitte dann er.

Es laufen ja schon entsprechende Prozesse zu Festsellungsklagen zum Beispiel in Hamburg, bald wohl auch in Bremen, die von den Verbraucherverbänden ganz aktiv begleitet werden.


Da sehen wir mal, wie sich die Dinge entwickeln.

Natürlich kann es auch in Einzelfällen Feststellungsklagen geben, aber immer nur mit professioneller Unterstützung der Verbraucherverbände.
Der Einzelne muss doch schon nicht unbedingt klagen.

Für den Einzelnen ist das Risiko wegen der nicht ganz klaren Rechtslage immer noch groß, warum also ein solches auf sich nehmen, wenn gerade Profis das Feld bereiten.

Zunächst sollen die Musterprozesse ausgefochten werden.

Damit relativiere ich nicht meine Aussagen, sondern dies gilt für den besonderen Fall einer \"negierenden Feststellungsklage\".

Damit liegen noch keine umfangreichen Erfahrungen vor, Heilbronn ist das erste Gaspreisurteil dieser Art und es ist noch nicht rechtskräftig.
Ich bin jedoch davon überzeugt, dass es hält.

Auch zeitlich gibt es überhaupt keine Not:

Mögen die Versorger über  Heerscharen von Juristen verfügen.

Die haben gerade wegen des Gesetzgebungsverfahrens anderes zu tun. Jeden Tag sind Änderungsvorschläge zu Verordnungen und Nebengesetzen zu bearbeiten...

Auch diese Kollegen kochen nur mit Wasser. Eine Rechtslage und auch eine langjährige, gefestigte Rechtsprechung des BGH lassen sich nicht einfach wegreden oder schreiben.

Ersichtlich hat doch selbst ein erfahrener Kollegen des BGW, der alle anderen schult, es nicht vermocht, vor Gericht zu überzeugen.

Das liegt auch daran, weil die Argumentation einfach kein vernünftiger Mensch verstehen kann, auch kein Amtsrichter.

Das hat doch gerade Heilbronn bewiesen.

Und zudem dürfte es nach wie vor nicht im Interesse der Versorger liegen, überhaupt zu klagen.

Wie sollen die eine Preiskalkulation präsentieren, wo sie schon oft gar keine haben?

Also einfach Ruhe bewahren.

Mit 200.000 Prozessen könnte man zudem das Rechtswesen der Republik lahmlegen und man bedenke den Imageverlust, wenn eine ganze Branche  Kunden nicht zu überzeugen vermag, diese reihenweise verklagt werden müssen.

Bei Stadtwerken wäre das allein ein Politikum, bei den Konzernen nicht minder. Was gäbe denn das für ein Bild nach den derzeitigen Bilanzpressekonferenzen mit den stolzen Berichten über die Gewinne.

Eine alte Binsenweisheit:

Klagen ist viel schwieriger, als eine Klage abzuwehren.

Also nochmals: nicht aus der Ruhe bringen lassen.

Es gibt eine ganz einfache Methode, die  wohl garantiert zum Erfolg führt:

Einfach immer mehr Verbraucher vom Mitmachen überzeugen.

Wollen die Versorger etwa alle ihre Kunden verklagen?

Die könnten sich über ihre Kommunen ja irgendwann mal dafür einsetzen, dass der Konzessionsvertrag mit dem Versorger nicht mehr verlängert wird!

Wer will denn noch so einen Versorger?

Haben Sie schon ein offenes Forum entdeckt, wo die Versorger ihre Strategien diskutieren?


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline BerndA

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Vielleicht doch aktiv Feststellungsklage wie in Heilbronn ?
« Antwort #2 am: 27. April 2005, 22:29:34 »
Hallo Herr Fricke,

vielen Dank für die superschnelle Antwort. Also warten wir es ab !  :wink:

Nein, ein Forum habe ich nicht entdeckt, aber der bgw-Kongress in Memmingen ist ja auch in gewisser Art ein Forum.

Schätze, daß dort auch mal \"alternative Strategien\" diskutiert werden  :lol:

Bin mal gespannt, wie es weitergeht ! 8)

Gruß

B.Ahlers

Offline RR-E-ft

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Vielleicht doch aktiv Feststellungsklage wie in Heilbronn ?
« Antwort #3 am: 27. April 2005, 22:35:31 »
@BerndA

Das Seminar in Mannheim war eine sehr geschlossene Veranstaltung, wie man es bei solchen Sachen nicht anders erwartet....

Sonst wären sehr viele Interessierte dabei gewesen.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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