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stromsperre innerhalb 6 tagen

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colux:
SromGVV § 19 siehe oben...

und §33 AVBEltV (Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden):

\"...sowie bei Verletzung von Pflichten, die dem Kunden nach der Bundestarifordnung Elektrizität vom 26. November 1971 (BGBl. I S. 1865), geändert durch Verordnung vom 14. November 1973 (BGBl. I S. 1667), gegenüber dem Elektrizitätsversorgungsunternehmen obliegen, ist dieses berechtigt, die Versorgung zwei Wochen nach Androhung einzustellen...\"

was gilt nun, nachdem ich 3 j lang bei dem grundversorger meine schulden bis herunter auf 550 euro abstotter und dann von mir beschrienbenes geschieht...???

eislud:
@colux
Spätestens seit 08.05.2007 gilt die AVBEltV für Tarifkunden / Haushaltskunden nicht mehr - siehe StromGVV § 23 und EnWG § 115 Abs. 2 Satz 3.

Es gilt eine Frist von 4 Wochen.

Gruss eislud

Cremer:
@eislud,

er hat bisher definitiv noch nicht mitgeteilt ob er Tarifkunde/Haushaltskunde ist.

eislud:
@Cremer

--- Zitat --- Original von colux:
ich habe die letzten 3 jahre bei alternativen stromversorgern meinen
strom bezogen. ursächlich durch einen längeren krankenhausaufenthalt bin ich anfang des jahres in die versorgung durch meinen grundversorger (rheinenergie)gerutscht, bei dem ich noch 550,- euro schulden habe.
--- Ende Zitat ---
Ich verstehe das so, dass @colux in der Grundversogung ist, in einen Sondervertrag rutscht man schon nicht.

Wäre @colux Sondervertragskunde, würden deshalb aber auch keine 14 Tage gelten.

Gruss eislud

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