Energiebezug > Strom (Allgemein)
stromsperre innerhalb 6 tagen
colux:
SromGVV § 19 siehe oben...
und §33 AVBEltV (Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden):
\"...sowie bei Verletzung von Pflichten, die dem Kunden nach der Bundestarifordnung Elektrizität vom 26. November 1971 (BGBl. I S. 1865), geändert durch Verordnung vom 14. November 1973 (BGBl. I S. 1667), gegenüber dem Elektrizitätsversorgungsunternehmen obliegen, ist dieses berechtigt, die Versorgung zwei Wochen nach Androhung einzustellen...\"
was gilt nun, nachdem ich 3 j lang bei dem grundversorger meine schulden bis herunter auf 550 euro abstotter und dann von mir beschrienbenes geschieht...???
eislud:
@colux
Spätestens seit 08.05.2007 gilt die AVBEltV für Tarifkunden / Haushaltskunden nicht mehr - siehe StromGVV § 23 und EnWG § 115 Abs. 2 Satz 3.
Es gilt eine Frist von 4 Wochen.
Gruss eislud
Cremer:
@eislud,
er hat bisher definitiv noch nicht mitgeteilt ob er Tarifkunde/Haushaltskunde ist.
eislud:
@Cremer
--- Zitat --- Original von colux:
ich habe die letzten 3 jahre bei alternativen stromversorgern meinen
strom bezogen. ursächlich durch einen längeren krankenhausaufenthalt bin ich anfang des jahres in die versorgung durch meinen grundversorger (rheinenergie)gerutscht, bei dem ich noch 550,- euro schulden habe.
--- Ende Zitat ---
Ich verstehe das so, dass @colux in der Grundversogung ist, in einen Sondervertrag rutscht man schon nicht.
Wäre @colux Sondervertragskunde, würden deshalb aber auch keine 14 Tage gelten.
Gruss eislud
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