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Autor Thema: Verdoppelung der Jahresendrechnung  (Gelesen 5247 mal)

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Offline Schwerin

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Verdoppelung der Jahresendrechnung
« am: 10. August 2008, 23:56:06 »
Hallo,

ich habe hier im Forum mal etwas darüber gelesen, dass eine Jahresendrechnung im Vergleich zum Vorjahr laut BGB ??, wenn sie sich verdoppelt oder verdreifacht und ohne, dass das Verbrauchsverhalten verdoppelt wurde, nicht fällig wird. Kann mir jemand auf die Sprünge helfen? Und wie geht man am besten vor?

Danke

Schwerin

Offline bjo

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Verdoppelung der Jahresendrechnung
« Antwort #1 am: 11. August 2008, 00:05:23 »
ups, da hast du was falsch gelesen!
eine derartige Regel gibt es nicht!
- prüfe die abgelesenen Werte
- prüfe ob die werte richtig in die Rechnung übernommen wurden

bei annähernd gleichen Verbauch zum Vorjahr (Jahreszeiten beachten)
kann keine Verdoppelung der Rechnung zu stande kommen trotz der
großen Erhöhungen!

- geh zu einer VZ und lass dir helfen
- telefoniere nicht mit Versorger
- schreibe keine Mails an den Versorger

Offline Cremer

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Verdoppelung der Jahresendrechnung
« Antwort #2 am: 11. August 2008, 07:56:38 »
@Schwerin,

lesen Sie nach unter StromGVV bzw. GasGVV unter § 17, sofern Sie Grundversorgungskunde sind.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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www.bifep-kh.de
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Offline Schwerin

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Verdoppelung der Jahresendrechnung
« Antwort #3 am: 12. August 2008, 13:18:29 »
Schwerin schrieb:

Verdoppelung der Jahresendrechnung

Hallo,

ich habe hier im Forum mal etwas darüber gelesen, dass eine Jahresendrechnung im Vergleich zum Vorjahr laut BGB ??, wenn sie sich verdoppelt oder verdreifacht und ohne, dass das Verbrauchsverhalten verdoppelt wurde, nicht fällig wird. Kann mir jemand auf die Sprünge helfen? Und wie geht man am besten vor?

Danke

Schwerin

Antwort von bjo

RE: Verdoppelung der Jahresendrechnung

ups, da hast du was falsch gelesen!
eine derartige Regel gibt es nicht!
- prüfe die abgelesenen Werte
- prüfe ob die werte richtig in die Rechnung übernommen wurden

bei annähernd gleichen Verbauch zum Vorjahr (Jahreszeiten beachten)
kann keine Verdoppelung der Rechnung zu stande kommen trotz der
großen Erhöhungen!

- geh zu einer VZ und lass dir helfen
- telefoniere nicht mit Versorger
- schreibe keine Mails an den Versorger


Antwort von Cremer

@Schwerin,

lesen Sie nach unter StromGVV bzw. GasGVV unter § 17, sofern Sie Grundversorgungskunde sind.

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MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.
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ICH MUSS JETZT 15 MINUTEN WARTEN!!! :( :(

Offline Schwerin

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Verdoppelung der Jahresendrechnung
« Antwort #4 am: 12. August 2008, 13:36:04 »
Hallo,

vielen Dank für die Antworten. Leider kam ich nicht sofort dazu, Stellung zu beziehen und auch jetzt muss ich gleich wieder los. Ich melde mich später noch einmal zu dem Thema \"Fernwärmeabrechnung durch die Firma ISTA\".

Danke und bitte nicht wieder wegschieben :)

Bis später. Schwerin

Offline DieAdmin

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Verdoppelung der Jahresendrechnung
« Antwort #5 am: 12. August 2008, 16:34:18 »
@Schwerin,

ich hab mal Ihre Themendublette mit dem anderen Thread zusammengefügt und verschoben.
Denn das Thema passt nicht in \"Ich brauche dringend Hilfe\"

Offline Schwerin

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Verdoppelung der Jahresendrechnung
« Antwort #6 am: 12. August 2008, 19:28:01 »
Vielen Dank fürs Verschieben!!!!

Ich kam ja gar nicht zum Antworten. So schnell, wie Sie die Threads verschieben, hat man gar keine Möglichkeit dazu.

Nur weil mein Nick Schwerin lautet, haben NICHT zwangsläufig alle Fragen was mit den Stadtwerken Schwerin zu tun....

Ich hatte schon kurz angedeutet, dass es sich um die Fernwärmeabrechnung der Fa. ISTA handelt. Wo soll ich denn Ihrer Meinung nach meine Anfrage einstellen?

Da werde ich wohl wieder einen neuen Thread eröffenen müssen.

Trotzdem freundliche Grüße aus Schwerin.

Offline DieAdmin

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Verdoppelung der Jahresendrechnung
« Antwort #7 am: 13. August 2008, 16:34:20 »
@Schwerin,

wenn Sie bitte mal genau schauen würden, wohin ich den Thread verschoben habe.

und bitte mal hier lesen: Unterforum \"Grundsatzfragen\" und \"Ich brauche dringend Hilfe\"

Es empfiehlt sich generell mal hin und wieder in den oberen Bereich \"Geheimsache\" reinzulesen. Da stehen nämlich auch die Forenregeln

Regeln für das Forum

Wahrscheinlich sind Sie keiner von den bisher 4009, die die Regeln mal gelesen haben.

Sie können jederzeit einen neuen Thread eröffnen. Sollte der neue dann aber wieder themengleich bzw im falschen Forum sein, wird der dann gelöscht.

Freundliche Grüße aus dem Thüringer Wald

Offline Schwerin

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Verdoppelung der Jahresendrechnung
« Antwort #8 am: 23. August 2008, 12:47:13 »
S O R R Y ;)

 

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