Schwerin schrieb:Verdoppelung der JahresendrechnungHallo,
ich habe hier im Forum mal etwas darüber gelesen, dass eine Jahresendrechnung im Vergleich zum Vorjahr laut BGB ??, wenn sie sich verdoppelt oder verdreifacht und ohne, dass das Verbrauchsverhalten verdoppelt wurde, nicht fällig wird. Kann mir jemand auf die Sprünge helfen? Und wie geht man am besten vor?
Danke
Schwerin
Antwort von bjoRE: Verdoppelung der Jahresendrechnungups, da hast du was falsch gelesen!
eine derartige Regel gibt es nicht!
- prüfe die abgelesenen Werte
- prüfe ob die werte richtig in die Rechnung übernommen wurden
bei annähernd gleichen Verbauch zum Vorjahr (Jahreszeiten beachten)
kann keine Verdoppelung der Rechnung zu stande kommen trotz der
großen Erhöhungen!
- geh zu einer VZ und lass dir helfen
- telefoniere nicht mit Versorger
- schreibe keine Mails an den Versorger
Antwort von Cremer@Schwerin,
lesen Sie nach unter StromGVV bzw. GasGVV unter § 17, sofern Sie Grundversorgungskunde sind.
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MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.
www.bifep.deICH MUSS JETZT 15 MINUTEN WARTEN!!!