Hallo Kampfzwerg,
vielen Dank für die klare kurze Antwort \"nein\"!
Das hat mir weitergeholfen. Ich konnte leider nicht früher antworten wegen der Feiertage.
Ich versuche gerade herauszubekommen, ob ich Tarifkunde oder Sondervertragskunde bin.
Ich bin seit 1986 Kunde bei EWE. Ich habe keinen schriftlichen Vertrag. (Das Haus (BJ 1972) habe ich vom Vorgänger übernommen).
Bin ich damit Tarifkunde, obwohl in den Abrechnungen immer S I stand bzw. steht?
Und obwohl in dem Schreiben letztes Jahr wo alle in den classic Tarif verschoben wurden, die EWE in ihrem Schreiben bestätigte, daß man S I Kunde sei?
Allerdings hat die EWE auf meinen 1. Widerspruch im Juni 2005 mit folgendem Satz geantwortet, Zitat:
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... Weiter verweisen wir zur Berechtigung des Strom- bzw. Gasversorgungsunternehmens zur Preisänderung auf die Paragraphen 4 Abs. 2, 32 Abs. 2 der bundeseinheitlichen Rechtsverordnung über die Elektrizitäts- und Gasversorgung von Tarifkunden ( AVBEltV und AVBGasV) hin.
Die Änderung der Energiepreise ist zuvor auch in den örtlichen Medien, z. B. in der ... Tagespost , Rheiderland-Zeitung, Generalanzeiger, u.a. entsprechend den bestehenden Vorschriften öffentlich bekannt gegeben worden. ...
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Nach dem was ich hier im Forum gelesen habe, müßte ich dann ja wohl Tarifkunde sein.
Es wäre schön, wenn mir das hier jemand bestätigen könnte, ob das so ist.
Denn ich habe auch gelesen, daß es Tarifkunden gibt, die ihre Abschläge auf 0 reduzieren. Die Begründung hierfür hab ich trotz eifrigen Suchens und Lesens noch nicht finden können.
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir das jemand erklären könnte oder wenigstens einen Link geben kann wo ich das dann nachlesen kann.
Denn auf 0 zu kürzen, hätte ich auch Lust drauf. Allerdings muß ich dafür sicher sein, daß ich tatsächlich Tarifkunde bin und ich brauche dafür Argumentationshilfen, die ich wie gesagt, noch nicht gefunden habe.
Grüße
Solarfuchs