Wenn es doch einmal zu einer kartellrechtlichen Missbrauchsverfügung gegen ein EVU kommt:
Über Entscheidungen der Kartellbehörden wird regelmäßig vor den Kartellsenaten des OLG Düsseldorf gestritten.
Aufgrund einer aktuellen Personalie wird gerade an dieser Stelle eine Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit besorgt:
http://www.neue-energieanbieter.de/aktuelles/presse/69804.htmlFreundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt