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Autor Thema: Darf mich Flexstrom so behandeln?  (Gelesen 6799 mal)

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Offline Club73tommy

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Darf mich Flexstrom so behandeln?
« am: 22. April 2008, 14:57:24 »
Hallo zusammen,

Ich habe ein ziemliches Problem mit Flexstrom, vielleicht findet sich hier jemand, der sich ein paar Minuten Zeit nehmen kann und mir mal seine Meinung schreibt, ich weiß mittlerweile nicht mehr weiter:

Mal von Anfang an:
Ich habe mir ein Haus geklauft, dass ich zum 4.Januar diesen Jahres bezogen habe. Ende Dezember habe ich bei Flexstrom angerufen, und gefragt, ob dass mit dem Ummelden noch klappt und machbar ist. Von denen kam dass das kein Problem sei und dass ich mich einfach anmelden solle, bei Umzug gäbe es sogar die Möglichkeit noch rückwirkend den Anbieter zu wechseln.
Also habe ich mich bei Flexstrom angemeldet, es kam auch schnell die Bestätigung, dass ich ab dem 4.1. denen Ihren Strom bekomme und ein Termin bis wann ich das Geld überweisen soll, was ich natürlich auch gemacht habe.
Mitte Februar kam dann die erste Mahnung (incl Mahngebühr) meines örtlichen Stromversorgers, die mir ein Kundenkonto eingerichtet hatten, bei der Ummeldung.
Auf Nachfrage wurde mir gesagt, dass sich Flexstrom bei denen noch nicht gemeldet habe, daher bekomme ich die Standartversorgung. Flexstrom behauptete der Netzbetreiber habe noch nichts von sich hören lassen und ich solle die Rechnung jetzt noch bezahlen, weil sich der Versorgungsbeginn auf den 1.3. verschieben würde.
Mitte März kam die nächste Mahnung für die nächste Zahlungsperiode. Wieder habe ich bei Flexstrom angerufen. Daraufhin wurde mir gesagt, dass irgendwie ein Malleur passiert sei und dass vergessen worden sei, mich umzumelden. Nun seien die 6 Wochen ummeldefrist rum und ich könnte mich nicht mehr Rückwirkend ummelden. Mein nächster Termin sei nun der 1.5. Ich habe dann gesagt, dass das ja nicht sein könne und das es nicht mein Problem sei, wenn die das vergessen würden, und dass ich dann für die Teuren Abschlagzahlungen und die Mahngebühr gerne eine Entschädigung hätte. Ich solle das am Besten per Fax oder Post an Flexstrom richten, dann würde es schneller bearbeitet werden war die Antwort. Also habe ich meine \"Geschichte\" per Einschreiben mit Rückschein an Flexstrom gesendet incl. einer Frist bis wann die sich bei mir melden sollen (14 Tage) und einem Ultimatum, dass ich wenn ich nicht bis zum 1.5. meinen Strom vom Flexstrom bekomme Rückwirkend kündigen würde. Als Antwort kam... Garnichts!
Nach 4 Wochen habe ich nochmal angerufen, dort wurde mir dann gesagt, dass dieses Einschreiben bisher nicht angekommen sei (\"Es liegt wohl noch bei einem Mitarbeiter auf dem Schreibtisch\"). Zudem wurde mir erzählt dass alles ja ganz anders gelaufen wäre. Flexstrom habe sich 3 Mal an meinen Versorger gewand, nur der hätte es abgelehnt mich als Kunden abzugeben. Auf meine ketzerisch gemeinte Frage, dass ich dann ja noch in 10 Jahren noch warten würde kam nur ein \"kann sein\".
Aber es wurde mir versprochen sich \"beschleunigt\" um meinen Fall zu kümmern, so dass eine woche später ein Standart-Schreiben kam, dass sich mein Versorgungstermin mittlerweile auf den 1.6. verschoben habe.
Auf meine Beschwerde wurde bis heute (ca 6 Wochen) nicht reagiert.

Bevor ich jetzt noch weiteres Geld in diese teure 01805er-Nummer stecke (incl jedesmal rund 10min Warteschleife), kann mir jemand sagen, ob ich mich irgendwie gegen diese Kundenverarsche wehren kann? Ich habe echt keine Lust mehr mich von diesem Verein vorführen zu lassen.

Vielen Dank schonmal für Antworten und Hilfen!

Gruß
Tommy

Offline Cremer

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Darf mich Flexstrom so behandeln?
« Antwort #1 am: 22. April 2008, 15:17:39 »
@Club73tommy,

Gestern WISO im ZDF gesehen? 8o

nein, X(

schade, was versäumt. :D

Genau da wurde das Problem in einem Beitrag angesprochen.

Der örtliche Netzbetreiber will einen nicht gehen lassen und zögert die \"Abgabe\" des Kunden hinaus.

Der andere kann nicht übernehmen, weil er personelle Engpässe bei der Bearbeitung der vielen Anträge hat.

Der Kunde bleibt auf der Strecke.

Sie hätten von Anfang an alles schriftlich erledigen sollen und nicht über die teuere 01805-Telefonnummer abwickeln.

Wenn Sie eine Bestätigung für den 4.1. schriftlich haben, hätten Sie die Mahnung direkt Flexstrom weiterleiten sollen, den örtlichen Netzbetreiber schriftlich daraufhingewiesen, dass Sie ab dem 4.1. bei Flexstrom sind und die Auftragsannahme per Kopie dem örtlichen Netzbetrieber mitteilen.

Meine Meinung:
Suchen sie sich jemand anders als Flexstrom, am besten den örtlichen Netzbetrieber, zumal wenn er ein kleine sStadtwerk ist und ggf. auch sondertarife anbietet.

Auch die Meinung des Vertreters des Bundesverband der Verbraucherberatung ist, keine Vorkasse oder ähnliches Leisten. Der Name Flexstrom ist da auch gefallen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Club73tommy

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Darf mich Flexstrom so behandeln?
« Antwort #2 am: 22. April 2008, 15:52:57 »
Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort.

Nein habe leider kein Wiso geschaut, sonst hätte ich mir die ganze Schreibarbeit wohl sparen können. =)

Ich weiß nicht ob mir Schriftverkehr da weitergeholfen hätte, auf eine Reaktion auf meine Beschwerde warte ich ja auch schon seit 6 Wochen.
Ich finde das leider ziemlich arm, von Flexstrom einen da so im Regen stehen zu lassen, wenn ich da nicht ständig angerufen hätte, hätte ich wahrscheinlich noch keinen einen Brief von denen erhalten.

Allerdings scheinen die auch ein wenig mitzudenken, bisher habe ich nichts handfestes von denen, es geh immer nur um den \"vorraussichtlichen Versorgungsbeginn\", daher auch hier wohl ebbe.

Habe ich denn das Recht denen einfach einen Brief zu schreiben: \"Ich will nicht mehr, gebt mir mein Geld zurück\"?

Offline Thomas S.

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Darf mich Flexstrom so behandeln?
« Antwort #3 am: 23. April 2008, 09:37:19 »
Ich würde eine härtere, aber klare Gangart wählen.

Wenn von Flexstrom eine Auftragsbestätigung mit Datum des Versorgungsbeginns vorliegt, diese als Kopie an den Grundversorger schicken (Achtung! NACHWEISBAR als ESchr mit RSchein) und diesen mit der Anweisung beauftragen, sich das fällige Geld GEFÄLLIGST vom neuen Versorger (in diesem Fall Flexstrom) zu holen, an den ja auch bezahlt wird bzw. wurde.

Wenn man nicht (mehr) Kunde des Grundversorgers ist, dieses sogar erst gar nicht werden konnte (wegen sofortigen Auftrags an Flexstrom beim Einzug), braucht man diesen auch nicht zu bezahlen.

Wer hier was verzögert, kann dem Kunden im Prinzip egal sein. Sollte der Grundversorger mit Sperre drohen, diese entsprechend der üblichen Vorgehensweise abwenden.

Immer überlegen: wer hat was wann bei wem beauftragt, wer ist bei wem Kunde, wie sind die Vertragsverhältnisse TATSÄCHLICH.

Auch eine Ersatztversorgung (nur eine solche kann vorliegen, wenn beim örtlichen Versorger Strom bezogen wird, ohne das ein Vertrag zustande gekommen ist) wird ggf. rückwirkend zwischen den sich streitenden Versorgern abgerechnet. Auch damit hat der Kunde NICHTS zu tun!

Offline Pelikan

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Darf mich Flexstrom so behandeln?
« Antwort #4 am: 23. April 2008, 14:42:12 »
moin moin,

\"(Achtung! NACHWEISBAR als ESchr mit RSchein) \"

das bedeutet nur, es ist ein Briefumschlag von A nach B gesendet worden.
Über den Inhalt ist damit kein Nachweis gegeben.

Mit Gruß vom
Pelikan

Offline Thomas S.

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Darf mich Flexstrom so behandeln?
« Antwort #5 am: 23. April 2008, 15:09:48 »
Ist aber trotzdem rechtssicher, insbesondere, wenn man den Inhalt unter Zeugen eingelegt hat.

Und dann kann man sich den Zugang UMGEHEND schriftlich bestätigen lassen.

Dagegen sind Fax (je nach Richter-in) und Email sowie TELEFONATE völlig unbedeutend und gelten i.d.R. NICHT als \"in Schriftform\".

Man kann natürlich auch persönlich vorstellig werden und eine Bestätigung der Übergabe verlangen - nur bekommt man sie nicht immer...

Offline u.h.

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Darf mich Flexstrom so behandeln?
« Antwort #6 am: 23. April 2008, 17:42:37 »
Zitat
Original von Pelikan
\"(Achtung! NACHWEISBAR als ESchr mit RSchein) \"

das bedeutet nur, es ist ein Briefumschlag von A nach B gesendet worden.
Über den Inhalt ist damit kein Nachweis gegeben.

Die Lösung...
Unter Berücksichtigung der ausgewerteten Rechtsprechung gibt es derzeit lediglich eine absolut sichere Zustellungsart:
die Zustellung durch (Post-) Zustellungsurkunde über den Gerichtsvollzieher.

[http://www.antispam.de/wiki/Zustellm%C3%B6glichkeiten#Zustellung_per_Gerichtsvollzieherin.2FGerichtsvollzieher]


Kosten? Siehe \"GvKostG\" (Stand 2001 = aktuell??)

[http://www.pfaendung.com/GvKostG.html]

Offline Club73tommy

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Darf mich Flexstrom so behandeln?
« Antwort #7 am: 25. April 2008, 08:08:24 »
Moin zusammen,

Habe gestern nochmal bei meinem regionalen Versorger angerufen, laut denen hat Flexstrom zum 30.4. gekündigt, sprich ich bekomme ab dem 1.5. Flexstrom-Strom. Allerdings habe ich von Flexstrom noch die Ankündigung zum 1.6.
Nun habe ich 2 Theorien entweder bei denen weiß die linke Hand nicht was die Rechte macht, oder die haben NACHDEM die mir den 1.6. geschickt haben meinen Brief gelesen in dem steht dass ich kündige, wenn ich nicht zum 1.5. Strom von denen bekomme und haben kalte Füsse bekommen.
Allerdings habe ich bis heute (4 Werktage davor) noch nichts offizielles bekommen.
Mal sehen ob ich am 1.5. noch Strom habe...

So oder so, nach diesem Jahr ist es aus mit Flexstrom, da zahle ich lieber ein paar Euro mehr, habe aber dafür nicht so einen Stress...

Gruß
Tommy

 

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