Hallo zusammen,
nachdem ich nun vom Versorger eine Kopie sämtlicher unser Vertragsverhältnis betreffender Schriftstücke gefordert und auch erhalten habe (Sondervertragskunde),
bin ich nun zu folgendem entschlossen:
1.) Zahlungen, die über die ehemals zwischen Bauträger und EVU 1991 vereinbarten Sonderpreise hinausgehen, werden verweigert.
damit werden ab Jan. 07 überhaupt keine Abschläge mehr gezahlt, für die neue Periode 07 sind es damit nur zwei
2.) das gleiche gilt für die gesamte Forderung aus der Jahresendabrechnung erstellt Okt. 2006
Die ist mit den Abschlägen sowieso schon weit überzahlt
3.) Einreichung einer Klage auf Feststellung Unwirksamkeit der Preisänderungsklauseln in Verbindung mit einer Rückforderungsklage.
Die Jahresrechnungen datieren alle Oktober/November.
Wegen der Verjährung suche ich jetzt dringend einen RA im Raum Duisburg, Moers, Rheinberg, Niederrhein, der sich mit der Materie auskennt.
Lt. Anwaltsliste gibt es einen in Düsseldorf, ist aber etwas weit, um mal eben schnell hinzufahren.
Vielleicht kann hier jemand einen RA in meiner Umgebung empfehlen??Gerne auch per PN.
Des weiteren habe ich festgestellt, dass der Versorger uns im Schreiben auf den ersten Widerspruch von Ende 04 auf`s Glatteis geführt hat, in dem er auf sein Leistungsbestimmungsrecht uns gegenüber als Tarifkunden pochte, die wir nicht sind,
wie sich aber erst jetzt Ende 06 definitiv herausstellte.
Hat dieser Umstand ev. Auswirkungen auf die Verjährung?Spätestens jetzt, nach Anforderung der Vertragskopien, ahnt der Versorger sowieso schon, was ihm blüht. :twisted:
Danke für Eure Hilfe!