Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Füllventil undicht?  (Gelesen 6803 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline itom

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 6
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Füllventil undicht?
« am: 01. Juli 2008, 16:09:16 »
Hallo Gastankspezialisten,
ich bin neu in diesem Forum und bräuchte Eure Hilfe!
Habe meinen Gastank bei einem grossen Flüssiggasanbieter, der in diesem Forum oft zur Sprache kommt, gekauft mit einem Liefervertrag über zwei Jahre. Diesen Vertrag habe ich dann fristgerecht gekündigt und den Tank bei einem freien Lieferanten füllen lassen. Bei der Tankprüfung wurde festgestellt das das Füllventil an der Stelle wo es in das Füllrohr geschraubt ist ganz leicht undicht ist. Die Firma bei der ich seinerzeit den Tank gekauft habe ,will jetzt mit dem Tank nichts mehr zu tun haben, da ich ja den Liefervertrag / Wartungsvertrag gekündigt habe. Inwieweit habe ich da noch Garantie und ist die Firma verpflichtet mir dieses Ventil zu dichten. Seit dem Kauf sind jetzt 2 1/2 Jahre vergangen.
Der freie Lieferant würde mir das auch machen, aber hat mir geraten das mit dem Lieferanten des Tanks zu klären, da im schlimmsten Fall der Tank geleert, das Ventil neu eingedichtet werden muss, kosten im Bereich 300€.
Was habt ihr für Informationen / Erfahrungen in solchen Fällen?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
itom

Offline Watzl

  • Moderator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 873
  • Karma: +7/-0
Füllventil undicht?
« Antwort #1 am: 02. Juli 2008, 05:52:28 »
Wurde der Tank vor 2 1/2 Jahren als Mietkauf getätigt oder ist der Tank ihr Eigentum und sie haben lediglich einen Wartungs- und Liefervertrag mit dieser Firma abgeschlossen?
Wer hat die Undichtigkeit festgestellt und wann war das?  



H. Watzl

Offline itom

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 6
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Füllventil undicht?
« Antwort #2 am: 02. Juli 2008, 07:03:34 »
Hallo,
der Tank ist gekauft, ist mein Eigentum, er wurde aber seinerzeit vor 2 1/2 Jahren in Verbindung mit einem Liefervertrag über zwei Jahre gekauft welchen ich dann gekündigt habe.
Inzwischen habe ich alle Papiere zum Tank.
Zwei Monate nach Ablauf des Vertrags wurde der Tank von einem freien Händler befüllt, kurz darauf geprüft und da wurde dann die Undichtheit festgestellt.

Gruss itom

Offline Watzl

  • Moderator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 873
  • Karma: +7/-0
Füllventil undicht?
« Antwort #3 am: 02. Juli 2008, 09:48:36 »
Der Tank wurde vor 2 1/2 Jahren gekauft, aufgestellt und sicherlich geprüft.

Nach 2 Jahren ist dann die erste Sichtprüfung fällig. Wurde diese von der Wartungsfirma durchgeführt?

H. Watzl

Offline itom

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 6
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Füllventil undicht?
« Antwort #4 am: 02. Juli 2008, 13:45:24 »
Nicht von der Firma bei der ich den Tank gekauft habe sondern von einem freien regionalen Anbieter bei dem ich in Zukunft das Gas beziehen möchte.
Der würde sich der Sache schon annehmen und das Ventil abdichten, im schlimmsten Fall den Tank leeren und das Ventil neu eindichten, ist aber der Meinung das dafür der ursprüngliche Lieferant des Tanks zuständig ist.
Wenn ich es bei ihm reparieren lasse, würde ich halt auf den Kosten sitzten bleiben, deshalb war sein Rat mich an die Lieferfirma zu wenden um eine kostenlose Reparatur des Tanks zu erwirken. Die sagen aber ich hatte von Beginn an keinen Wartungsvertrag bei ihnen abgeschlossen sondern nur Wartung gegen Rechnung und ausserdem habe ich den Liefervertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren gekündigt somit bin ich für alles zuständig und sie haben mit der Sache nichts mehr zu tun.
Und daraus ergibt sich meine Frage ob das so korrekt ist oder nicht.

Offline Watzl

  • Moderator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 873
  • Karma: +7/-0
Füllventil undicht?
« Antwort #5 am: 02. Juli 2008, 14:23:16 »
Sie hatten einen Wartungsvertrag gegen Rechnung. Also hatten sie einen VERTRAG. Was war nun Inhalt dieses Vertrages?

Steht da z.B. \"Wenn etwas zu reparieren ist, dann haben wird das exklusive Recht, das für sie zu erledigen - gegen Rechnung\"

oder: \" Wir kümmern uns um ihren Tank, passen auf, dass sie z.B. keinen Prüftermin versäumen. Alle anfallenden Arbeiten gegen Rechnung\"

Sie haben sicherlich keine monatliche pauschale für diesen Wartungsvertrag bezahlt?


H. Watzl

Offline itom

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 6
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Füllventil undicht?
« Antwort #6 am: 02. Juli 2008, 22:46:07 »
Richtig, ich habe keine monatl. Pauschale gezahlt.

Sinngemäß standen solche Dinge drin.

- Wir kümmern uns um den Tank, überwachen der Fristen
- Austausch von Armturen (nicht Behälterregler)
- Durchführung wiederkehrender Prüfungen
-etc.

...und der Vermerk \"Wartungen werden nach Aufwand berechnet\"

Gruss itom

Offline Watzl

  • Moderator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 873
  • Karma: +7/-0
Füllventil undicht?
« Antwort #7 am: 03. Juli 2008, 07:38:21 »
Wer hat die 2-jährige Prüfung durchgeführt, bzw. veranlaßt, dass diese durchgeführt wird?
Wer hat die Undichtigkeit wann festgestellt?
Um welchen Grad der Undichtigkeit handelt es sich? Besteht evtl. sofortiger Handlungsbedarf, weil Gas in größeren Mengen ausströmt?

H. Watzl

Offline itom

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 6
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Füllventil undicht?
« Antwort #8 am: 03. Juli 2008, 12:25:24 »
Die zweijährige Prüfung habe ich veranlasst, bei einem freien Händler , der bis zu diesem Zeitpunkt noch nichts mit dem Tank zu tun hatte.
Dabei wurde die Undichtheit festgestellt, die Grössenordnung war offensichtlich so gering das der Tank die Prüfung bestanden hat, im Prüfbericht ist die Undichtheit vermerkt, laut Aussage des Prüfers sollte das \"mal abgedichtet werden\".

Gruss itom

Offline Watzl

  • Moderator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 873
  • Karma: +7/-0
Füllventil undicht?
« Antwort #9 am: 03. Juli 2008, 14:14:41 »
Dei 2 jährige Prüfung wurde also nicht nach 2 Jahren veranlaßt und auch nicht von der Firma, die sich darum kümmern wollte sondern erst nach 2 1/2 Jahren und dann auch noch von ihnen selbst.

Darauf sollte man diese Firma einmal ansprechen. Vielleicht ergibt sich auch auf diesem Wege eine Möglichkeit, die Zuständigkeit zu klären.
Wurde da nicht eine Frist versäumt und damit gegen vertragliche Vereinabrungen verstoßen?

Wenn ich ihre Ausführungen richtig lese, so hatten sie in diesem Vertrag vereinbart, dass sie immer der Aufwand zu zahlen hatten. Die Kosten für das Füllventil sind gering. Der Aufwand (Absaugen usw.) dagegen teuer (Arbeitszeit). Wenn sie also die Firma in Regress nehme wollen, dann steht da nur das Füllventil zur Debatte.

Lösung: klären sie ab, wie schnell das Ventil abzudichten ist. Aber bitte keine faulen Komprimisse eingehen. Evtl. reicht es, wenn man das vor dem nächsten Betanken macht. Ihr neuer Lieferant wird ihnen hier sicherlich entgegen kommen. Er fährt mit einem Fahrzeug vor, das ihm das Absaugen ermöglicht. 300 Liter sind schnell abgesaugt, das Ventil ist noch schneller gewechselt und dann wird vollgetankt. Der Aufwand ist minimal und die kundenfreundlichkeit freier Händler geht oft soweit, dass sie ihnen nur das Ventil in Rechnung stellen.

H. Watzl

Offline itom

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 6
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Füllventil undicht?
« Antwort #10 am: 07. Juli 2008, 13:38:47 »
Vielen Dank für die Infos, dann werde ich mich mal hinters Telefon klemmen und sehen wie entgegenkommend der Lieferant von dem Tank ist.

Gruss und Danke

itom

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz