@Energierebell
Einer Tarifumstellung muß man nicht widersprechen, weil der abgeschlossene Vertrag solange gilt, bis er wirksam gekündigt ist oder sich die Parteien auf einen neuen Tarif geeinigt haben. Mit einem Widerspruch gegen eine Tarifumstellung würde man dem Versorger nur eine Kündigung nahelegen.
Für die automatische Tarifumstellung in einen wiederum anderen Tarif bei Widerspruch gegen die eigentliche Tarifumstellung, so wie es offensichtlich bei @marlukan der Fall ist, gilt das gleiche.
Gehört man zu den Widersprüchlern, zahlt man weiter die Arbeits- und Grundpreise wie bisher.
Gehört man noch nicht zu den Widersprüchlern, sollte man sich dann wohl ab sofort dazugesellen.
An der Stelle von @marlukan könnte man die Abschlußrechnung um die Differenz zwischen dem bisherigen Tarif und dem teureren Basistarif kürzen, eine eigene Jahresrechnung aufmachen und dies dem Versorger mitteilen. Das macht natürlich nur Sinn, wenn sich die Arbeit auch lohnt. Ein Monat im Basistarif reicht dafür wohl nicht.
Also keinen Widerspruch gegen Tarifumstellung einlegen und weiter mit Billigkeitseinwand...
Gruss eislud