Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Mahnbescheid vom Amtgericht Coburg  (Gelesen 15722 mal)

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Offline stimmungshoch

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Mahnbescheid vom Amtgericht Coburg
« am: 18. April 2008, 17:55:44 »
Hallo,

nun sind alle Argumente ausgtauscht auf außergerichtlichen Weg. Heute wurde mir ein Mahnbescheid vom Amtgericht Coburg zugestellt. Von den Stadtwerken München.

Als kleiner dummer deutscher, welcher sich redlich bemüht die ganze Auseinandersetzung zu verfolgen und zu verstehe, komme ich nun auch nicht mehr ganz mit, was denn nun zu tun und zu lassen ist....
Wahrscheinlich wurden das Volk erst mal heiß gemacht sich gegen die Monopolisten und ihr Geschäftgebaren aufzubümen und diese dann vor Gericht kräftig zur Kasse zu bitten. Und alle Beteiligten haben kräftig drann verdient...
Der kleine Mann guckt wieder mal in die Röhre.

Was würdet Ihr machen:

Zahlen
Einspruch einlegen und abwarten
Rechtsanwalt zur Raten ziehen

Ich bin heute sicherlich nicht der einzigste welcher Post bekommen hat -:))

Beste Grüße

Offline bjo

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Mahnbescheid vom Amtgericht Coburg
« Antwort #1 am: 18. April 2008, 18:03:33 »
du hast nicht geschrieben ob du Wiederspruch eingelegt hast!
wenn ja
- Wiederspruch schicken und gut!

Offline RR-E-ft

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Mahnbescheid vom Amtgericht Coburg
« Antwort #2 am: 18. April 2008, 19:55:04 »
Ich würde mir zunächst die Frage stellen, ob ich mich als \"kleiner Mann\" am Prozesskostenfond des Vereins beteiligt habe, und wenn nicht, warum nicht. ;)

Offline stimmungshoch

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Mahnbescheid vom Amtgericht Coburg
« Antwort #3 am: 19. April 2008, 11:19:34 »
....
ja ich werde natürlich dagegen Einspruch erheben. Da es an meiner Meinung noch weitere  Gründe gibt, daß die erstellten Rechnungen nicht richtig sind aus der Unbilligkeit der Preise.

Kann man mit dem Verein noch nachholen?

Beste Grüße Max

Offline kplaczek

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Mahnbescheid vom Amtgericht Coburg
« Antwort #4 am: 29. Juli 2008, 23:23:30 »
Auch ich habe einen Mahnbescheid erhalten und diesem widersprochen.

Ist denn hier keiner mehr, der sich der Willkür der SWM widersetzt?

Es sollten sich diejenigen, die dem Mahnbescheid widersprochen haben, zusammenschließen.

Wo sind die SWM-Gaspreisboykotteure?

Offline UD-13

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Mahnbescheid vom Amtgericht Coburg
« Antwort #5 am: 13. September 2008, 19:29:57 »
Habe gestern auch einen Mahnbescheid der SWM erhalten.
Ich stehe nun vor der Entscheidung: Widerspruch oder Zahlen.
Wie sieht denn die Sachlage bei denjenigen aus, die bereits widersprochen haben? Bin dankbar für Hinweise, auch über PN.
Uwe

Offline gastrom

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Mahnbescheid vom Amtgericht Coburg
« Antwort #6 am: 14. September 2008, 17:14:33 »
@UD-13,

wer es bis zum Mahnbescheid gebracht hat, sollte meiner Meinung nach nicht auf halbem Wege umkehren, indem er zahlt.

Ich bekam den Mahnbescheid vor genau 2 (!) Jahren. Per Kreuzchen habe ich dem \"Anspruch insgesamt\" widersprochen und das Ganze per \"Einschreiben/Rückschein\" an das \"Zentrale Mahngericht\" meines Bundeslandes zurück geschickt. Seit dieser Zeit nichts wieder gehört.

Nun stand aber in dem Mahnbescheid auch folgendes:

\"Der Antragsteller hat angegeben, ein streitiges Verfahren sei durchzuführen vor dem Amtsgericht .... An dieses Gericht, dem eine Prüfung seiner Zuständigkeit vorbehalten bleibt, wird die Sache im Falle eines Widerspruchs abgegeben.\"

Daraus ergibt sich folgende Frage:

Hat der Antragsteller (Energieversorger) mit der Angabe, vor welchem Gericht ein streitiges Verfahren durchzuführen ist und mit der Abgabe der Sache an eben dieses Gericht (weil ich ja Widerspruch eingelegt habe) bereits ein streitiges Verfahren in Gang gesetzt?

Ich denke zwar \"nein\"; aber nichts genaues weiß man ja nicht. (Was würde wohl Bastian Sick zu dem Satzteil nach \";\" sagen?)

Schönen Sonntag noch wünscht
gastrom

Offline AKW NEE

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Mahnbescheid vom Amtgericht Coburg
« Antwort #7 am: 14. September 2008, 17:49:34 »
@ UD-13

Bei der E.ON Avacon ist ein Mahnverfahren sanft entschlafen! Siehe hier:

Was ist aus Ihrem gerichtlichen Mahnverfahren geworden?

Nach erfolgtem Widerspruch, muss der Versorger seinen Antrag innerhalb einer Frist begründen, erst dann wird vor dem zuständigen Gericht das Verfahren eröffnet. Kommt vom Versorger keine Begründung wird das Verfahren nicht eröffnet und nach Ablauf der Frist ist nach meiner Meinung die Forderung verjährt.

Sollte das Verfahren eröffnet werden, nur mit einem Anwalt weitermachen!

@ gastrom

Welchen Versorger haben Sie

Offline userD0009

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Mahnbescheid vom Amtgericht Coburg
« Antwort #8 am: 14. September 2008, 19:43:04 »
@AKW NEE

Die Verjährung einer Forderung hat grundsätzlich nichts mit der Frist zur Begründung des Anspruchs, § 697 ZPO, zu tun.

Sie meinen wahrscheinlich den Fall, dass das EVU einen Mahnbescheid zur Hemmung der Verjährung beantragt, § 204 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BGB.

Ist die regelmäßige Verjährungsfrist des Anspruchs allerdings noch in weiter Ferne, dann wird die Verjährung nur um 6 Monate hinausgezögert, und es ist nicht so, dass durch das Einleiten eines gerichtlichen Mahnverfahrens und nach Ablauf der Begründungsfrist iSd § 697 ZPO die Forderung/Anspruch verjährt ist.

Viele Grüße
belkin

Offline baj

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Mahnbescheid vom Amtgericht Coburg
« Antwort #9 am: 08. März 2009, 15:54:14 »
Hallo,

habe ich das richtig verstanden, dass Forderungen aus einem Mahnbescheid, dem widersprochen wurde, nicht automatisch nach einer Frist verjähren?
In meinem Fall enthielt die Mahnung Forderungen aus 2006, 2007 und 2008.

Offline Christianus

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Mahnbescheid vom Amtgericht Coburg
« Antwort #10 am: 06. Juni 2009, 14:57:30 »
Mahnbescheid vom letzten Jahr widersprochen, bis heute war Ruhe und ich hätte so gerne prozessiert.
Heute kommt ein Brief mit Einzugsermächtigung  :D

Sicher ist Ihrer Aufmerksamkeit entgangen, folgende Forderungen zu begleichen


Prozesskosten  72,79
Mahnkosten        5

Gesamtbetrag   77,79


Irgendwie sind die von einem anderen Planeten, so daneben kann kein Mensch ticken.

Offline sonnewirdsiegen

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Mahnbescheid vom Amtgericht Coburg
« Antwort #11 am: 26. Juni 2009, 20:50:24 »
Hi Stimmungshoch...

Heute habe ich ein Rück-Schreiben vom Amtsgericht Coburg erhalten. (bezogen auf meinem Widerspruch vom 01.09.2008)   Wortlaut ...

„Die Voraussetzungen für die Abgabe des Verfahrens liegen nunmehr vor.
Demgemäß ist der Rechtsstreit zur Durchführung der streitigen Verfahrens an das Amtsgericht München abgegeben worden. Diesem Gericht bleibt die Prüfung seiner Zuständigkeit vorbehalten“ ...

Könnte es sein, daß diese Standortwechsel (der gerichtlichen Zuständigkeiten) lediglich dazu dient die Verjährung der SWM-Anforderungen für das Jahr 2005 evtl. hinauszuzögern oder  aufrechtzuerhalten ???

Weiß jemand um was es sich hier handelt??. Soll ich evtl. einen Anwalt einschalten ?

mit freundlichen Grüßen
Sonnewirdsiegen (... bin gespannt was aus \"Desertec\" am 13.07 wird)

Offline bolli

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Mahnbescheid vom Amtgericht Coburg
« Antwort #12 am: 27. Juni 2009, 23:05:49 »
Hallo sonnewirdsiegen,

nein, dass mit den Zuständigkeiten, kommt nur daher, dass es in Deutschland zentrale Mahngerichte gibt, die für mehrere Amtsgerichtsbezirke zuständig sind.

Wird von einem Gläubiger also der Erlaß einer Mahnbescheides beantragt, muss er sich an das zuständige zentrale Mahngericht wenden (welches auch ein Amtsgericht ist), welches für diesen Bereich zuständig ist. Wird nun von dem potenziellen Schuldner (also Ihnen) Einspruch eingelegt, wird der Vorgang an das örtlich zuständige Amtsgericht abgegeben.
Allerdings dürfte in Ihrem Fall auch das Amtsgericht nicht zuständig sein, da es sich in Fall der Energieversorgung um eine Zuständigkeit des Kartellgerichts handelt, welches am Landgericht angesiedelt ist. Allerdings erkennen bzw. wissen viele Amtsgerichte dieses nicht bzw. sehen es anders.
Hier müsste ggf. später Ihr Rechtsanwalt noch ansetzen.

Sie müssen aber derzeit nichts machen, da der Gläubiger nun erstmal vom zuständigen Gericht (falls dieses seine zuständigkeit sehen sollte) aufgefordert wird, eine Klagebegründung einzureichen. Diese wird ihnen dann, wenn er sie denn tatsächlich einreicht zugeleitet und sie bekommen eine Frist zur Klageerwiderung gesetzt. Spätestens hier sollten sie aber anwaltlichen Rat hinzuziehen.

Also, derzeit noch ruhig halten.

Gruß
bolli

Offline RuRo

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Mahnbescheid vom Amtgericht Coburg
« Antwort #13 am: 28. Juni 2009, 16:55:42 »
@sonnewirdsiegen

Bemühen Sie sich sofort um die Vertretung durch einen Anwalt. Es könnte nämlich sein, dass sich die Begeisterung über ein ad-hoc-Mandat auf dessen Seite sonst - verständlicherweise - in Grenzen hält.

Sammeln und sichten Sie alles, was Auskunft über ihr persönliches Vertragsverhältnis gibt. Alles weitere ist nämlich ziemlich belanglos bis unwichtig.

München?! - da werden Sie ggf. schnell merken, wie bayer. Landgerichte und selbst ein OLG die angebliche Zuständigkeit nach EnWG einschätzen, siehe auch hier:

OLG München - Beschluss zur Zuständigkeit
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline sonnewirdsiegen

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Mahnbescheid vom Amtgericht Coburg
« Antwort #14 am: 01. Juli 2009, 14:15:50 »
Hi
Danke Bolli,  RuRo für eure Info und Vorschläge. Daraufhin habe ich mich mit dem „Bund der Energieverbraucher“ in Verbindung gesetzt (bin Mitglied seit knapp 20 Jahren und am Prozesskostenfonds beteiligt). In meinem Fall werde ich mich vielleicht mit erhöhter Wachsamkeit abwarten und bereit sein sofort mit entsprechenden Schritten zu reagieren.
 
RuRo... bezgl. kurzfristiger Beantragung eines RAs  bei geringem Streitwert... werde ich mich wahrscheinlich bald darum kümmern müssen (evtl. ein RA in Olching).

        ... bezgl. pers. Vertragsverhältnis z. SWM ...   meine
Vertragsunterlagen sind nicht uppig, aber vorhanden  (für mich nicht ersichtlich ob ich Sondervertragskunde bin  oder nicht ..  siehe meinen Beitrag zum Punkt „SWM erhöhen Gaspreise“ am 10.03.).
Übrigens ...  ein nachahmenswerter Zusammenhalt habt ihr da in Schwaben (\"egs\")

sonnewirdsiegen  (Go „Desertec“ Go)

 

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