Energiepreis-Protest > Erdgas Schwaben
EGS macht Ernst - Klageschrift ist da
amberg:
wie sieht es eigentlich in unserer region mit anderen anbietern aus?
Um wieviel Prozent sind andere Anbieter günstiger als erdgas schwaben?
Sa gibt es doch so eine Tabelle, wo erdgas schwaben sehr schlecht abschneidet!
Gruss
L.Amberg
Schnaddel:
Hallo RR-E-ft
ich habe auch die Klage erhalten.
Nach Lektüre der Klage kommen mir Zweifel, ob ein weiteres Vorgehen erfolgreich sein kann. Dort wird aufgeführt, daß BayernGas faktisch der einzige Lieferant ist, und daß deren Preise an EGS sich um brutto 2.1478 Ct erhöht haben. Im gleichen Zeitraum hat EGS aber nur 1.9488 ct an seine Kunden weitergegeben.
Damit haben sie eigentlich die Billigkeit der Erhöhung schon bewiesen (vgl. BGH Urteil vom 13.06.07). Es gibt natürlich andere Faktoren, die in den Preis einfließen, die preismindernd wirken könnten. Diese werden aber bestritten.
Verwunderlich, daß die Klage gerade jetzt kommt, wo sie von der Kartellbehörde unter die Lupe genommen werden - scheinen sich recht sicher zu fühlen, oder ?
Servus
Michael
elmex:
@ Schnaddel
Wieso lassen Sie sich so verunsichern?
Versuchen Sie doch mal der Klageschrift und den Anlagen zu entnehmen, wieviel die EGS denn tatsächlich selbst im Einkauf für das Gas bezahlt. Wenn Sie fündig werden sollten, so lassen Sie es mich wissen, denn eine konkrete Angabe würde mich überraschen. Selbst wenn eine Zahl genannt wird, können Sie als Aussenstehender doch nicht nachvollziehen, ob diese dann auch stimmt.
Wie soll man denn beurteilen, ob die Weitergabe angeblich gestiegener Bezugskosten im Verhältnis zum Endkundenpreis der Billigkeit entspricht, wenn man nicht weiss, was der Gasbezug den Versorger insgesamt kostet.
Eine einfache Behauptung, die Kosten seien um soundsoviel gestiegen ist doch kein Beweis, sondern muss bestritten werden. Sodann ist über die Bezugskosten in ihrer gesamten Höhe Beweis zu erheben, um deren absolute Entwicklung nebst Gewinnanteilentwicklung den Endkundenpreisen gegenüberzustellen...
Hat die EGS schon bewiesen, dass der angeblich höhere Betrag auch tatsächlich bezahlt wurde? Eine Zeugenaussage ist in diesem Falle ein ungeeignetes Beweismittel. Zutreffender wäre die Vorlage von Bezugsrechnungen im Original, aus denen auch ersichtlich ist, welche Rabatte sie ggf. von ihrer Vorlieferantin erhalten hat und ob diese eingepreist wurden.
Hat die EGS solche vorgelegt? Wohl eher nicht...
Hat die EGS dargelegt und bewiesen, dass andere Kosten nicht rückläufig waren? EIne einfache Behauptung, es sei so gewesen, muss bestritten werden.
Hat die EGS den bezugskostenunabhängigen Grundpreis vielleicht zwischenzeitlich auch angehoben?
Also ist nichts klar, sondern es gibt vielmehr eine Reihe offener Fragen...
ktown:
--- Zitat ---Original von Schnaddel
Dort wird aufgeführt, daß BayernGas faktisch der einzige Lieferant
--- Ende Zitat ---
Wieso glauben sie das?
Früher haben die Menschen auch gelaubt, dass die Erde eine Scheibe ist und nur weil die Obrigkeit ihnen das weiß gemacht hat.
Also nicht alles glauben, was die Kläger und deren Rechtsvertreter so behaupten.
mani7203:
Hallo EGS Verweigerer,
auch ich bin seit 2005 Verweigerer von Erdgas Schwaben.
Ich habe ebenfalls eine Androhung zur gerichtlichen Klärung auf Grund des Gutachtens der EGS erhalten. Mein Zahlungstermin für die ausstehenden Beträge wurden ebenfalls auf den 01.05.2008 gesetzt.
Ich versuche auf den Stammtisch in Meitingen zu kommen. Vielleicht könnte eine Fahrgemeinschaft entstehen.
Wohne in 87656 Germaringen.
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