Energiepreis-Protest > Erdgas Schwaben

EGS macht Ernst - Klageschrift ist da

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RuRo:
Die Ereignisse überschlagen sich.

EGS hat eine Sammelklage gegen 11 Parteien der Verbraucherwehr beim Landgericht Augsburg eingereicht (Lt. Gerichtsmitteilung herrscht Anwaltszwang).

Klageschrift wurde den meisten heute zugestellt. Jetzt brauchen wir einen RA bis spätestens 02.05. Ich schiele mal nach Jena und werde dorthin Kontakt aufnehmen; verliere nämlich nicht gerne. Kontakt zu fast allen Betroffenen wurde bereits hergestellt, wir ziehen das durch.

Das Verbraucher-Treffen wird wohl am 08.05.08 um 19 Uhr in Meitingen, Gasthof Alte Post, Römerstr. 2, stattfinden. Wir brauchen uns nicht verstecken, wir nehmen unsere Rechte wahr - die anderen sind die Nicht-Guten.

Ist zwar ein Doppelpost, denke aber in diesem Fall ausnahmsweise erlaubt.

amberg:
Hallo, ganz meine meinung wir haben auch seit 2004 nur die niederigen
Abschläge bezahlt und haben uns eingerichtet, auf eine gerichtliche
auseinandersetzung, sind also dabei!

gruss

ludwig amberg

RR-E-ft:
In dem beim Landgericht Augsburg - Kammer für Handelssachen - anhängigen Verfahren, dort unter Berufung auf § 102 EnWG angebracht, handelt es sich um eine Klageschrift des Kollegen Dr. Feuring (PATT Rechtsanwälte Chemnitz), die im Wesentlichen dem Muster entspricht, dass auch schon bei Klagen der Erdgas Südbayern und der Erdgas Südsachsen Verwendung fand.

Die Klägerin verweist auf die ausschließliche Zuständigkeit des Landgerichts unter Vorlage des Beschlusses des OLG Koblenz vom 09.02.2007. Siehste hier.

Fraglich ist indes, ob überhaupt  eine Streitgenossenschaft auf Seiten der verklagten Verbraucher (Beklagten) vorliegt.

Wo dies nicht der Fall ist, müssten die Verfahren wohl in Einzelverfahren aufgetrennt werden.

Die bei dem Landgericht Augsburg unter dem Aktenzeichen 2 HKO 1154/08 anhängige Klage betrifft 11 einzelne Vertragsverhältnisse und 14 Beklagte, wobei die Klägerin behauptet, dass es sich um Tarifkunden handele.

Pro Vertragsverhältnis werden Außenstände zwischen 162,18 € und  1.209,- € eingeklagt, insgesamt 7.136,47 € aus Jahresverbrauchsabrechnungen einschließlich 2007.

Die Entgelterhöhung zum 01.01.2008 ist bisher ebensowenig Gegenstand des Verfahrens wie Erhöhungen nach dem 01.10.2006.

amberg:
nachdem ich die klageandrohung erhalten habe, habe ich die ganze sache einem rechtsanwalt übergeben, der auf energierecht spezialisiert ist,
wer sich anschliessen möchte, soll sich mit mir in verbindung setzen,

gruss

l.amberg

amberg:
Hallo, also ich habe nun einige adressen und daten und so wäre es auch richtig dass wir unsere adressen austauschen, ich habe meine unterlagen dem gemeinsamen anwalt zugeschickt, dieser prüft in welcher vertragsform wir stehen, und wie die aussichten stehen. Letztendlich war unser argument immer,
die preisbildung offengelegt zu bekommen, weil wir vergleichsweise bis zu 40%
höher von erdgas schwaben abgezockt werden, als in anderen regionen.
Diese Erklärung dürfete den erdgas leuten schwerfallen.
Ausserdem waren bei Eon Polizeirazzien, wegen Preisabsprachen, letztendlich
wollte eon sein Netz abgeben.
Also diese Preisbildung gehört gesetzlich geregelt. Ein Monopol so auszunutzen, dies hat mit einem Rechtsstaat nichts mehr zu tun!
Bitte also um weitere Adresszusendungen Danke

Ludwig Amberg

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