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Autor Thema: BGH bremst E.on aus  (Gelesen 12537 mal)

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Offline bjo

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BGH bremst E.on aus
« am: 11. November 2008, 11:32:42 »
link

http://www.n-tv.de/1051505.html

Grund E.on + RWE haben auf dem Strommarkt eine Marktbeherschende Stellung!

Offline kamaraba

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BGH bremst E.on aus
« Antwort #1 am: 11. November 2008, 11:37:10 »
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline marten

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BGH bremst E.on aus
« Antwort #2 am: 11. November 2008, 13:57:50 »
Eon darf sich nicht weiter an Stadtwerken beteiligen.

Siehe hier

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/bgh-stoppt-eons-expansion;2085214

gruss

marten

Offline kamaraba

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BGH bremst E.on aus
« Antwort #3 am: 11. November 2008, 15:50:00 »
@marten

da gibt es schon einen Thread dazu.
Admin bitte verschieben!
siehe hier
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline DieAdmin

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BGH bremst E.on aus
« Antwort #4 am: 11. November 2008, 17:08:15 »
@all,

hab die Threads zusammengefügt und verschoben

Gruß

die Admin

Offline RR-E-ft

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BGH bremst E.on aus
« Antwort #5 am: 11. November 2008, 18:11:13 »

Offline superhaase

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BGH bremst E.on aus
« Antwort #6 am: 11. November 2008, 18:35:00 »
Übersieht der FTD-Artikel nicht einen wichtigen Punkt?
Die Stadtwerke sind auch auf dem Gebiet der Stromerzeugung eine wichtige Konkurrenz von EON, RWE & Co.
Der Einflus von Minderheitsbeteiligungen bei Investitionsentscheidungen von Stadtwerken wird da vielleicht unterschätzt.
Ganz so belanglos ist dieses Urteil und die damit einhergehende Bestätigung der Kartellamtsentscheidungen in dieser Sache wohl nicht.
Sicher wird RWE jetzt nicht sofort der Umsatz wegbrechen. Daher war wohl schief gewickelt, wer jetzt den Absturz der Aktie erwartete - zumal die Entscheidung absehbar war.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline RR-E-ft

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BGH bremst E.on aus
« Antwort #7 am: 11. November 2008, 18:49:04 »
@superhaase

Stadtwerken kommt  auf dem Markt des Erstabsatzes erzeugten oder importierten Stroms keine wichtige Rolle zu. Wo schon EnBW und Vattenfall mit ihren Erzeugungskapazitäten und Importmöglichkeiten die bestehende Marktmacht des Oligopols E.ON/ RWE nicht begrenzen können, können es die Stadtwerke mit ihrem sehr bescheidenen Anteil an der deutschen Stromerzeugung erst recht nicht.

E.ON wird untersagt, sich zu 33 % an den Stadtwerken Eschwege zu beteiligen. Das Verbot der Beteiligung ändert als solche an den bereits  bestehenden Verhältnissen überhaupt nichts.

Den Konzernen E.ON und RWE wurde bisher nicht aufgegeben, sich von bereits bestehenden vielfältigen Beteiligungen zu trennen. Es ändert sich also nichts. Abgewendet ist lediglich die Gefahr, dass es zu einer noch weiteren Konzentration als der bisher schon bestehenden kommt.

Guter Kommentar von Michael Bauchmüller (Süddeutsche)

BGH- Urteil bringt E.ON nicht in Nöte

Offline rennau

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BGH bremst E.on aus
« Antwort #8 am: 13. November 2008, 15:17:55 »
Die EU hat mittlerweile erkannt, woran es hakt: Die EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Krös möchte den großen Vier auf dem deutschen Markt die Leitungsnetze wegnehmen, um sie in die Hand eines unabhängigen Betreibers zu geben. Die \"eigentumsrechtliche Entflechtung\", die im Grunde nichts anderes ist als eine Enteignung, wäre der erste Schritt, um ein Gleichgewicht im Energiemarkt wieder herzustellen.


Entflechtung auf dem deutschen Strommarkt

Scheinwettbewerb der Stromkonzerne und Ausbeutung der Verbraucher: Der Markt schreit förmlich nach Enteignung von E.ON, RWE, Vattenfall und EnBW
Stromkartell: Seit 1998, als die Liberalisierung des Stromsektors begann, sind die Strompreise gestiegen und nicht gesunken

Offline rennau

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BGH bremst E.on aus
« Antwort #9 am: 13. November 2008, 15:41:13 »
Schon längst ist klar, dass die Mehrheit der Deutschen die EU-Haltung nicht nur billigt, sondern als Vollzugsakt herbeisehnt. Die deutsche(n) Regierung(en) hat (haben) sich, was die Energiefrage betrifft, schon seit langem als handlungsunfähig erwiesen.Glos gehört weg.

 

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